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Parteienfinanzierung, Abgeordneteneinkünfte, Medientransparenz, Lobbygesetzgebung, Informationsfreiheit

Eine kritische Bilanz aus zivilgesellschaftlicher Perspektive und Forderungen an den neu gewählten Nationalrat und die künftige Bundesregierung

Von Hubert Sickinger, Mathias Huter, Florian Skrabal, Marion Breitschopf

Download (PDF): Transparenzpaket – Bestandsaufnahme und Forderungen

2012 wurde ein neues Parteiengesetz beschlossen, das deutlich mehr Transparenz in die Finanzierung der österreichischen Parteien brachte, aber als Kompromiss der Parteien wichtige Problembereiche unzureichend regelte. Spätestens seit dem Nationalratswahlkampf 2017 wurden solche Schwachstellen öffentlich breit diskutiert, im Gefolge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ im Mai 2019 bildete die Regelung der Parteienfinanzierung seither ein zentrales innenpolitisches Diskussionsthema. Eine Novellierung des Parteiengesetzes Anfang Juli brachte zwar strenge Spendenobergrenzen und hohe Sanktionsdrohungen für eine Überschreitung der zulässigen Wahlwerbungskosten, zentrale Schwachstellen wie die unzureichende Kontrolle der Parteifinanzen und illegale, aber offenbar durchaus gebräuchliche Umgehungsmöglichkeiten (wie sie etwa vom damaligen FPÖ-Obmann Strache im „Ibiza-Video“ angesprochen wurden) blieben aber unverändert.

Das Parteiengesetz war Teil eines Bündels an Gesetzen, mit denen die Transparenz und Integrität der Politik verbessert werden sollte: Die Abgeordneten wurden mit einer Ergänzung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes zu (etwas) erweiterten Offenlegungen über ihre privaten Einkünfte und Funktionen in Unternehmen und Vereinen verpflichtet. Mit dem Lobbygesetz wurden Lobbyisten und Interessenvertretungen Registrierungspflichten und bestimmten Regeln für ihre Berufsausbildung unterworfen. Darüber hinaus wurden Regelungen für die Offenlegung von Medienkooperationen und die Inseratenwerbung öffentlicher Institutionen und Unternehmen festgelegt. In Stadium der Gesetzesdiskussion stecken blieb ist eine Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz, mit dem für die BürgerInnen ein stark verbessertes Recht auf Zugang zu Informationen des staatlichen Sektors und öffentlicher Unternehmen durchgesetzt werden sollte.

Bereits am 1. September 2017 habe ich – gemeinsam mit Mathias Huter (Generalsekretär des Forums Informationsfreiheit), Marion Breitschopf (Chefredakteurin von meineabgeordneten.at) und Florian Skrabal (Chefredakteur von Dossier.at) – eine kritische Bilanz dieses 2012 so genannten „Transparenzpakets“ vorgelegt. Wir legen diese Analyse nun – rechtzeitig vor Konstituierung des neuen Nationalrats und vor Beginn der Regierungsverhandlungen – in gründlich aktualisierter und erweiterter Form erneut vor. Unsere Perspektive ist einerseits die von Fachleuten, die sich seit vielen Jahren mit der Thematik intensiv beschäftigen, zugleich aber auch diejenige von zivilgesellschaftlichen Transparenzinitiativen und investigativen JournalistInnen. Vier Parteien (sehr eindeutig Grüne und NEOS, etwas allgemeiner ÖVP und SPÖ) haben vor und auch nach nach der Nationalratswahl Gesetzesinitiativen bzw. Reformwünsche zur weiteren Reform des Parteiengesetzes angekündigt. Unsere zusammenfassende Darstellung behandelt alle bisher im Parlament bzw. zwischen den Parteien diskutierten Problembereiche und zeigt notwendige Reformen auf; sie zeigt aber darüber hinaus, dass es auch zahlreiche Regelungsschwächen gibt, die bisher in der öffentlichen Diskussion kaum adressiert wurden. Und sie zeigt zugleich, dass auch jenseits des engeren Bereichs der Parteienfinanzierung mannigfacher Verbesserungsbedarf für die Transparenz in der Politik (Parlament, Lobbyismus) und im staatlichen Bereich (Informationsfreiheit, politisch motivierte Inseratenvergabe) besteht.

Quelle: https://www.hubertsickinger.at/2019/10/21/transparenzpaket-2/

Warum wir jetzt mehr Transparenz brauchen

Nachfolgenden Vortrag habe ich im Parlament im Oktober 2017 im Rahmen des Symposium “Digitalisierung und Demokratie” gehalten (Kennzahlen wurden teilweise aktualisiert).

Aufgrund der aktuellen politischen Situation wäre es meiner Meinung nach wichtiger denn je, dass die darin beschriebenen Forderungen – allen voran nachhaltige Transparenz durch ein Informationsfreiheitsgesetz – umgesetzt werden.

Ich bin überzeugt, dass jede Maßnahme zu Erhöhung der Transparenz von Verwaltung und Politik dazu beitragen würde, Teile des verlorengegangen Vertrauens der Bevölkerung in den Staat zurückzugewinnen.

Der Aussage “Wir kriegen das schon hin” wie es der Bundespräsident ausgedrückt hat, sollten entsprechende politische Festlegungen und Gesetze folgen – dies halte ich aktuell für wichtiger denn je.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In TV-Duellen für die Nationalratswahl fordern sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten den Gläsernen Staat statt dem Gläsernen Bürger. Im Wahlbarometer des Politik- und Wahljournals neuwal.com stuft jede Partei den Punkt Transparenz mit höchster Wichtigkeit ein. Transparenz heften sich alle auf ihre Fahnen – die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus.

Österreich ist im internationalen Vergleich an letzter Stelle, wenn es um Informationsfreiheit geht. Im jährlich veröffentlichten, weltweiten “Right To Information”–Rating ist Österreich seit sieben Jahren auf dem letzten Platz. Auch 2017 sind wir wieder auf Platz 111 von 111 untersuchten Nationen gelandet.

Relikt Amtsgeheimnis

Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern steht in Österreich das Amtsgeheimnis noch immer in der Verfassung. Dabei bestätigt sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil von 2013, dass Information ein Menschenrecht ist. Information ist untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbunden. Nur wer ausreichend informiert ist, kann sich eine umfassende Meinung bilden.

Freie Informationen – richtige, faktenbasierte Informationen statt Fake News – dies schafft mündige Bürgerinnen und Bürger. Informationsfreiheit ist ein praktisches Mittel für eine funktionierende Demokratie. Sie macht Prozesse nachvollziehbar, beugt Steuerverschwendung vor, und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.

Doch derzeit liegt es an den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Recht auf Information einzufordern – die Bringschuld liegt bei den fragenden Bürgern, nicht beim Staat. Das muss sich ändern.

Mit Fakten gegen Fake News

Mit der Digitalisierung ist es so einfach wie nie zuvor, Informationen schnell in der ganzen Welt zu verbreiten. Das gilt für Fakten genauso wie für Fake News – falsche Angaben, die von unlauteren Quellen verbreiten werden und die öffentliche Diskussion von einem informierten Dialog in ein polemisches Theater verwandeln.

Ich möchte den ehemaligen Umweltminister Wilhelm Molter zitieren: “Die Freigabe der Abfallstandorte hat die Diskussionen sehr versachlicht.” Das war seine Aussage im Rahmen einer Debatte um die Veröffentlichung von Müllablage-Standorten, und wie das Freigeben von Informationen die öffentliche Diskussion zum Besseren gewendet hat.

Fakten – korrekte Informationen, herausgegeben von einer vertrauenswürdigen Quelle – sind das Antidot zu Mutmaßungen und Fake-News. Die Verwaltung und Politik kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Open Government Data

Wir brauchen Open Government Data – offene Daten aus der Verwaltung – um einen informierten und faktenbasierten Diskurs in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Veröffentlicht die Verwaltung ihre Daten und Informationen, schafft sie mündige Bürgerinnen und Bürger, und stärkt das Vertrauen in den Staat.

Open Government Data ist kein neues Konzept in Österreich. Die Stadt Wien war Vorreiter deutschsprachiger Verwaltungen, als im Mai 2011 die ersten 30 Datensätze veröffentlicht wurden. Im Juli 2011 wurde die Verwaltungskooperation “Corporation OGD Österreich” gegründet, wo sogenannte Chief Data Officers aus Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sich gemeinsam für Open Government Data einsetzen.

Bisher wurden in Österreich einige Projekte im Bereich Offene Informationen unterstützt, wie etwa die Open Data Portale data.gv.at und opendataportal.at, das Projekt e-infrastructures.at zur offenen Archivierung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder geförderte Projekte im Innovationsbereich wie z.B. openinnovation.gv.at.

Treibstoff für die digitale Wirtschaft

Das hilft auch der Wirtschaft: Auf data.gv.at, der Plattform, auf der alle offenen Verwaltungsdaten landen, gibt es aktuell 25.086 Datensätze – diese wurden und werden von der Wirtschaft rege genutzt. Nicht weniger als 467 Apps und Internet-Services nutzen diese Daten, und stellen den Bürgerinnen und Bürgern weitere Serviceleistungen zur Verfügung. Das ist ein großartiges Verhältnis – ein Spitzenwert in Europa.

Daten sind also ein wichtiges Gut, doch wir brauchen noch mehr davon.

Kennen Sie die Gemeinde Engerwitzdorf in Oberösterreich? Engerwitzdorf ist in Open Data Kreisen sehr berühmt: Die kleine Gemeinde in der Nähe von Linz zählt nur rund 8.700 Einwohnerinnen und Einwohner, die Gemeinderegierung hat jedoch bisher schon 200 offene  Datensätze veröffentlicht.

Von Fördergeldern bis Spielplatzstandorte – in Engerwitzdorf gilt die Devise von Open Data: Information ist öffentliches Gut – Ausnahmen gibt es nur, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre, oder die Privatsphäre von Menschen verletzt würde.

200 Datensätze aus Engerwitzdorf – das ist sechsmal so viel wie alle Bundesministerien aktuell zusammen an offenen Daten veröffentlicht haben. Diese kommen nämlich derzeit gerade einmal auf unter 50 Datensätze. Warum ist das so? Theoretisch hält das Informationsweiterverwendungsgesetz alle öffentlichen Stellen dazu an, Daten zu publizieren und frei zugänglich zu machen.

Papier ist geduldig

Obwohl es dieses Gesetz gibt, kommt es in nur wenigen Fällen zur Anwendung. Es kommt nicht selten vor, dass Abteilungen nicht wissen, dass es dieses Gesetz gibt, geschweige denn, wie die Daten veröffentlicht werden können. Es gibt oft keine offiziellen Stellen, die sich für die Einhaltung einsetzen, keine hilfreichen Prozesse, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung helfen, den nötigen Kulturwandel einzuleiten, der die Veröffentlichung von Daten ermöglicht. Die Bringschuld, Informationen vom Staat einzufordern, bleibt dadurch bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Obwohl schon einiges geschehen ist, ist noch viel zu tun: Es liegt an der Politik, die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Open Government Umsetzung zu schaffen. Auf Lippenbekenntnisse – und deren gibt es genug auf dem Papier – müssen Taten folgen.

Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, die von der Politik beschlossen und mit finanziellen Mitteln gefördert werden müssen. Zur Umsetzung der europäischen digitalen Agenda und zur Unterstützung von nachhaltigem Wachstum brauchen wir konkrete Maßnahmen.

Informationsfreiheitsgesetz als Ziel

Eine konkrete Maßnahme ist die Schaffung eines oder einer Informationsbeauftragten im Kontext eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes, die einerseits den Behörden bei der Umsetzung des Rechts zur Seite steht, und andererseits Bürgerinnen und Bürgern bei schnellen und kostenlosen Informationszugang unterstützt. Eine beauftragte Person, die sicherstellt, dass Geheimhaltungsgründe nicht nur vorgeschoben werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz muss klar definieren, in welchen Fällen das Herausgeben von Auskunft und Daten verweigert werden darf. Für alle muss das gleiche Recht gelten – in Wien darf es nicht mehr Geheimhaltungsgründe geben als in Vorarlberg, und es dürfen die Bürger und Bürgerinnen dafür nicht zur Kasse gebeten werden.

Diese Transparenz, von der ich spreche, ist in zahlreichen EU-Nachbarstaaten wie Slowenien und der Slowakei längst gelebter Alltag.

Ein weiteres Ziel ist der Beitritt Österreichs zur Open Government Partnership, einem internationalen Bündnis mit aktuell 75 teilnehmenden Ländern, in dem verpflichtende Aktionspläne für mehr Transparenz erarbeitet werden – Deutschland ist seit 2016 Mitglied und hat heuer den ersten nationalen Aktionsplan veröffentlicht. Siehe hierzu auch das Plädoyer von Johannes Lutz.

In Summe braucht es keine großen Anstrengungen, um das umzusetzen, was uns bei jeder Wahl versprochen wird: Ein offener, transparenter Staat, der freiwillig und pro-aktiv Informationen veröffentlicht.

Um das möglich zu machen brauchen wir Unterstützung auf allen politischen Ebenen – und hier wende ich mich an Sie, liebes Publikum, die sich für ein besseres Österreich einsetzen. Helfen Sie mit, initiieren Sie diesen Wandel, und unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Informationsfreiheit und Open Government Data in Österreich.

Werden Sie aktiv, damit nicht die Vision vom gläsernen Bürger durch Überwachungspakete, sondern die Vision eines modernen, gläsernen Staats Wirklichkeit wird.

Vielen Dank.

Ein wichtiger Schritt zu mehr Umweltdemokratie

Task Force on Access to Information TFAI – UNECE Aarhus Konvention

Was ist die Aarhus Konvention?

Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Österreich hat die Aarhus Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und ist damit Vertragspartei geworden.

Dieses UNECE Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt.

Folgende drei Säulen der Aarhus Konvention ermöglichen der Zivilgesellschaft die Ausübung und Mitgestaltung eines effektiven Umweltschutzes:

  • Zugang zu Umweltinformationen
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Zugang zu Umweltinformationen (1. Säule)

Der Öffentlichkeit sollen Informationen über die Umwelt jederzeit auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Dieses Recht auf Information über den Zustand unserer Umwelt ist jedem und jeder Einzelnen gewährt, unabhängig vom Nachweis eines besonderen Interesses.

Wesentlich ist die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, proaktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen.

Zusammenfassend enthält die Konvention die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen.

Task Force on Access to Information under the Aarhus Convention (zur 1. Säule)

Jede der drei Säulen hat eine Task Force als operatives Arbeitselement eingerichtet. Die Task Force on Access to Information TFAI monitort und begleitet die Umsetzung der Säule 1 bei den Vertragsparteien.

Die vierte Sitzung dieser Task Force fand vom 8. – 10. Dezember 2015 in Genf statt.

  • Practical Steps on e-Environment – From e-Government to Open Government – Update 2015

Die Dokumente, Präsentationen und Statements des Meetings sind online verfügbar.

Die Beiträge Österreichs in der TFAI beschreiben im Wesentlichen die Entwicklungen des Themenkomplexes e-Environment auf dem Weg hin zu Open Government im Rahmen der Strategie der Plattform „Digitales Österreich“.

Generell ist anzumerken, dass Österreich in der TFAI vielbeachtete, zukunftsweisende Akzente gesetzt hat.

Die österreichische OGD-Strategie der letzten Jahre hat Vorbildwirkung in der Aarhus Community.

Die Arbeitsgemeinschaft Datenverarbeitung (ADV) hat in den ADV Mitteilungen 1/2016 einen Artikel über die TFAI veröffentlicht.

Links:

20 ways to connect open data and local democracy

Interesting notes from a workshop by @TimDavies on local democracy and open data, summary:

At the Local Democracy for Everyone (#notInWestminister) workshop in Huddersfield today I led a session titled ‘20 ways to connect open data and local democracy‘. Below is the list of ideas we started the workshop with

In the workshop we explored how these, and other approaches, could be used to respond to priority local issues, from investing funds in environmental projects, to shaping local planning processes, and dealing with nuisance pigeons.

1. Practice open data engagement […]
2. Showing the council contribution […]
3. Open Data Discourses […]
4. Focus on small data […]
5. Tactile data and data murals […]
6. Data-driven art […]
7. Citizen science […]
8. Data dives & hackathons […]
9. Contextualised consultation […]
10. Adopt a dataset […]
11. Data-rich press releases […]
12. URLs for everything – with a call to action […]
13. Participatory budgeting – with real data […]
14. Who owns it? […]
15. Social audits […]
16. Geofenced bylaws, licenses and regulations: building the data layer of the local authority […]
17. Conversations around the contracts pipeline? […]
18. Participatory planning: visualising the impacts of decisions […]
19. Stats that matter […]
20. Spreadsheet scorecards and dashboards […]

More infos about these 20 ideas can be found at http://www.timdavies.org.uk/2015/02/07/20-ways-to-connect-open-data-and-local-democracy/

ViennaGIS® verschenkt seine Geodaten – Können wir uns das leisten?

Mit mittlerweile nahezu zweihundert zur Verfügung gestellten frei nutzbaren Geodatensätzen und Geoservices ist die Stadt Wien im Rahmen von Open Government Data (OGD) in Österreich nicht nur führend sondern auch ein gutes Beispiel für eine in die Praxis erfolgreich umgesetzte Geodateninfrastruktur sowie meinungsbildend bei der strategischen Ausrichtung künftiger Servicedienstleistungen öffentlicher Verwaltungen. Der vorliegende Artikel beleuchtet einerseits die bereits hervorragende IST-Situation, liefert die Argumente für dieses konsequente Vorgehen der Stadt Wien und gibt Anregungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Geo-Dienstleisterrolle österreichischer Verwaltungen.

Autor: Wolfgang Jörg, Stadt Wien

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Veröffentlicht mit Genehmigung der OVG – Österr. Gesellschaft f. Vermessung u. Geoinformation (Herausgeber und Medieninhaber der vgi – Österr. Zeitschrift für Vermessung und Geoinformation)

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