Einleitung

Wir leben in einer Wissensgesellschaft und hantieren täglich – bewusst oder unbewusst – mit einer Unmenge an nicht-personenbezogenen Informationen: Fahrpläne, Zeiten der Müllabfuhr, geographische Informationen, Umweltdaten, Öffnungszeiten, Gesetze, Petitionen, wissenschaftlichen Studien etc.

Grundlage all dieser – häufig mit Steuergeld finanzierten – Informationen sind Daten. Diese sind – sofern sie digital verfügbar sind – großteils isoliert in Datenbanken gespeichert, die nicht öffentlich zugänglich oder nicht automatisiert auswertbar sind.

Welchen Nutzen es für Bund, Ländern und Gemeinden u.a. hätte, ihre nicht-personenbezogenen Datenbestände nach den Open Government Datenprinzipien über ein Datenportal online zur Verfügung zu stellen, zeigt nachfolgendes Beispiel:

Darüber hinaus haben “offene Regierungsdaten” das Potential,

Ziel ist dabei nicht eine Aushebelung der öffentlichen Verwaltung, sondern die Schaffung eines neuen Zugangsmodells, wie nachfolgende Grafik veranschaulicht:

Dass die Freigabe von Daten für die Verwaltung kein Selbstzweck ist, sondern etliche Potentiale bietet, zeigt nachfolgende Grafik:

http://www.open3.at/grundlagen/um-welche-daten-geht-es
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