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Umweltbundesamt launcht Open Data Portal data.umweltbundesamt.at

(Wien, 29. Juni 2012) Das Umweltbundesamt ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Umweltdaten geht. Bisher waren diese in unterschiedlichen Bereichen auf der Umweltbundesamt Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich. Nun stehen sie zentral abrufbar auf dem neuen Open Data Portal data.umweltbundesamt.at zur Verfügung und können kostenfrei genutzt werden. „Das Umweltbundesamt steht für einen offenen Zugang zu Umweltdaten. Mit dem Portal leisten wir einen Beitrag zu einer zeitgemäßen Umweltinformation“, erklärt Georg Rebernig, Geschäftsführer im Umweltbundesamt. Derzeit befinden sich Daten zu Naturschutz, Landbedeckung und Luft auf dem Portal. Das Datenangebot wird in den kommenden Monaten kontinuierlich erweitert werden.

Umwelt-Daten

Derzeit reicht die Datenlandschaft im Portal von den heimischen Nationalparks über Kulturlandschaften, Naturraumzonen bis hin zu den Moorschutzgebieten in Österreich. Im Katalog zur Landbedeckung sind Daten zur Flächennutzung sowie Satellitenbilder abrufbar. Auch die aktuellen Ozonwerte – aktuelle Messwerte aus den neun Landesmessnetzen und dem österreichweiten Hintergrundmessnetz des Umweltbundesamt – können abgerufen werden. Außerdem bietet das Umweltbundesamt über das Open Data Portal Zugriff auf seine umfassenden Publikationen. Mit dem Launch des Portals bringt das Umweltbundesamt seine langjährige Erfahrung im Management von Umweltdaten und der Umweltinformation in das Thema Open Data ein.

Umweltinformationsgesetz

Seit Beschluss des Umweltinformationsgesetzes (UIG) 1993 haben BürgerInnen ein Recht auf Umweltinformation. Die EU-Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) sieht erhebliche Verbesserungen des Zugangs zu Umweltinformationen vor und verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Öffentlichkeit aktiv und umfassend über die bei den informationspflichtigen Stellen vorhandenen Daten zu informieren. Diese Auskunftspflichten sollen vorrangig über elektronische Medien erfüllt werden. Österreich hat die Richtlinie mit der Novelle des UIG 2004 (BGBl. I Nr. 6/2005) in nationales Recht umgesetzt.

weitere Informationen: Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt, E: sabine.enzinger@umweltbundesamt.at ; M: +43 (0)664 966 86 27

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