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open4data.at Challenge – Einreichungen noch bis 29.2. möglich

#open4data.at bietet Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro

logo-o4dBeim aktuellen Datenwettbewerb des Bundeskanzleramtes können sich Einreicher_innen Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro abholen.

Besonders lohnenswert können Einreichungen zu den Top-Themen sein. Die Partner_innen der challenge 2016 wünschen sich Ihre Ideen und Lösungen für sehr konkrete Aufgabenstellungen und Bereiche und prämieren diese mit einem Gesamtwert von 5.500 Euro und attraktiven Sachpreisen.

Die #open4data – challenge 2016 prämiert in den 3 Hauptkategorien Ideen, Datensätze und Lösungen die innovativsten, nützlichsten und benutzerfreundlichsten Ansätze im Umgang mit offenen Daten.

Einreichen können Studierende, Schüler_innen, Lehrende, Entwickler_innen, (Jung-)Unternehmen und Verwaltungsorganisationen noch bis Ende Februar (Einreichfrist: 29. Februar).

Alle Kategorien und Preise findest du hier: www.digitales.oesterreich.gv.at/site/8213/default.aspx

Mit dem ODP-Connect zur Wikimania nach Italien

Auch das Open Data Portal Österreich ist mit einem Sachpreis vertreten: Mit dem Preis ODP-Connect wird die innovative Verschränkung von Datensätzen aus Wirtschaft (www.opendataportal.at) und Verwaltung (www.data.gv.at) ausgezeichnet. Die beste Einreichung wird mit einer Reise zur Pre-Conference der diesjährigen Wikimania in Italien prämiert (22 bis 23 Juni 2016). Inkludiert sind Reisekosten, Teilnahmegebühr und 3 Übernachtungen vor Ort.

Nähere Informationen zu den Kategorien und Preisen der open4data – challenge 2016 sind unter www.open4data.at zu finden. Fragen zur challenge 2016 werden unter open4data.at@bka.gv.at beantwortet.

reposted from opendataportal.at

Empfehlungen für die Umsetzung von Open Access in Österreich

Von unten angeführten Personen wird folgende Empfehlung ausgesprochen:

Bis 2025 ist die gesamte wissenschaftliche Publikationstätigkeit in Österreich auf Open Access umgestellt. Das bedeutet, dass alle wissenschaftlichen Publikationen, die aus Unterstützungen mit öffentlichen Mitteln hervorgegangen sind, ohne Zeitverzögerung und in der finalen Version im Internet frei zugänglich sind (Gold Open Access). Die notwendigen Mittel werden den AutorInnen zur Verfügung gestellt oder die Kosten der Publikationsorgane werden direkt von den Wissenschaftsorganisationen getragen.

Vollständiges Dokument (PDF) anzeigen

Bruno Bauer (Medizinischen Universität)
Guido Blechl (Universität Wien)
Christoph Bock (Forschungszentrum für Molekulare Medizin (CeMM) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW))
Patrick Danowski (Institute of Science and Technology Austria)
Andreas Ferus (Akademie der bildenden Künste Wien)
Anton Graschopf (Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE))
Thomas König (Institut für Höhere Studien Wien )
Katja Mayer (Universität Wien)
Falk Reckling (Wissenschaftsfonds (FWF))
Katharina Rieck (Wissenschaftsfonds (FWF))
Peter Seitz (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW))
Herwig Stöger (Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW))
Elvira Welzig (Austrian Institute of Technology (AIT))

Weshalb Österreich der Open Government Partnership beitreten sollte

Diese Woche treffen sich in Mexiko Vertreter von Zivilgesellschaft und Verwaltung aus 66 Ländern zum Open Government Partnership Global Summit. Sie präsentieren und diskutieren dort Initiativen aus ihren Ländern, bei denen innovative Herangehensweisen und neue Technologien eingesetzt werden, um demokratische Prozesse, BürgerInnenbeteiligung und die Transparenz der Verwaltung zu verbessern.

Österreich ist in Mexiko nicht vertreten – denn wir sind bislang nicht Mitglied der Open Government Partnership (OGP).

Erklärtes Ziel der OGP ist, die Qualität der Verwaltung und deren Leistungen für BürgerInnen durch mehr Offenheit, verbesserte Rechenschaftspflicht der Regierenden und eine stärkere Einbeziehung der BürgerInnen zu verbessern. Erreicht werden soll das durch einen Dialog zwischen Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Kern dieses Dialogs ist in jedem Mitgliedsland ein nationaler Aktionsplan mit konkreten Reformschritten, den die Regierung und Zivilgesellschaft zusammen entwickeln. Dieser Plan wird dann innerhalb von zwei Jahren umgesetzt, dann kommt der nächste Aktionsplan. Sowohl Regierung als auch Zivilgesellschaft beobachten die erzielten Fortschritte, die dann auch auf internationaler Ebene diskutiert werden.

Vollständigen Beitrag auf informationsfreiheit.at anzeigen

Neue Regeln zum Weiterverwenden öffentlicher Dokumente

ÖsterreicherInnen erhalten erstmals ein grundsätzliches Recht darauf, mit Steuergerldern finanzierte Dokumente für eigene Zwecke zu gebrauchen. Am 18. Juli 2015 trat eine Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in Kraft, das die Nutzung von Dokumenten regelt, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Der Nationalrat hat die Änderungen im Juni einstimmig beschlossen.

Österreich setzt damit auf Bundesebene eine Reform der EU Public Sector Information Richtlinie (PSI) um. Entsprechende Regelungen müssen auch auf Landesebene beschlossen werden, mehrere Bundesländer – Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland – haben dies bereits getan und führen die neuen Weiterverwendungsrechte zeitgleich zum Bund ein.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

[…]

Vollständigen Beitrag von Mathias Huter auf OKFN.at anzeigen

Open Data-Mashup zum kleinen Glücksspiel und Schulen

gluecksspiel-screenshot

Die Toilet Map Vienna war die erste Open Data-Anwendung der Stadt Wien im Mai 2011, welche die öffentlichen WCs mittels der Augmented-Reality-App Wikitude am Smartphone sichtbar macht. Auch wenn bei dieser App der umittelbare Nutzen von Open Data leicht erkennbar war, gab es in Folge auch oft Kritik von Seiten der Open Data-Community: die Datenbereitsteller würden vielfach lediglich “unkritische” Datensätze veröffentlichen, wie in etwa Standorte der Hundekotsackerlspender statt Budgetdaten (wobei sich letzteres durch die zunehmende Verfügbarkeit von Budgetdaten auf https://www.offenerhaushalt.at/ zumindest auf Gemeindeebene bereits wesentlich verbessert hat).

Meine Überzeugung ist, dass der große Nutzen von Open Data v.a. durch die Verschränkung von verschiedensten Datensätzen entsteht. Dadurch sind bpsw. auch Anwendungsfälle möglich, die ich unter “Open Data zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen” zusammenfassen würde. Als konkretes Beispiel schwebte mir schon lange die Idee vor, die Standort des kleines Glücksspiels in Wien mit den Standorten der Schulen zu verschränken. Dadurch könnten Bürger selber prüfen, ob die 150m gesetzliche Pufferzone um Schulen auch eingehalten wurde.

Der Datensatz der Schulstandorte war bereits als Open Data verfügbar, die Standorte des kleinen Glücksspiels, welches seit 1.1.2015 nun auch gesetzlich in Wien verboten ist, jedoch nicht. Im Rahmen der Diskussion zum Verbot ja/nein gab es im Vorfeld auch Recherchen von dossier.at– dem Verein für Investigativen und für Datenjournalismus  – bei der alle Standorte der kleinen Glücksspielautomaten erhoben wurden. Der Datensatz der Standorte selber wurde von dossier.at auch als Open Data veröffentlicht, und zwar auf opendataportal.at, welches im Vergleich zu data.gv.at nicht Regierungs- oder Verwaltungsdaten bereitstellt, sondern eine zentrale Datenplattform für Daten aus Wirtschaft, Kultur, NGO/NPO, Forschung und Zivilgesellschaft bietet.

Der technischen Realisierung des Showcases zur Verwendung von “Open Data zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen” stand somit nichts mehr im Weg – zumindest nachdem die GIS-Expertin Anita Graser (besser bekannt als @underdarkGIS auf Twitter) zugesagt hatte, bei der Erstellung der interaktiven Visualisierung mitzuhelfen – vielen Dank dafür!

Die Visualisierung selbst zeigt sowohl die Datensätze der Standorte von dossier.at als auch die offiziellen Schulstandorte der Stadt Wien. Zusätzlich wurden noch die Gebäudeumrisse der Schulen mit Quelle OpenStreetMap eingeblendet. Die 150m gesetzliche Pufferzone rund um Schulen wird als grüner Kreis dargestellt, die (ehemaligen) Standorte der Glücksspielautomaten als roter Punkt. Befindet sich ein roter Punkt innerhalb eines grünen Kreises, heißt dies noch nicht zwangsläufig, dass der Standort rechtswidrig gewesen wäre: lt. Gesetz sind die 150m Pufferzone als Gehweg zu betrachten und nicht – wie in der Visualisierung dargestellt – als Luftlinie. In diesem Sinne wäre die Visualisierung v.a. als ein möglicher Ausgangpunkt für weitere Recherchen oder Prüfungen vor Ort hilfreich gewesen (welche nun ja seit dem generellen Verbot seit 1.1.2015 nun nicht mehr notwendig sind).

Als Hintergrund der Karte wird übrigens die Basiskarte basemap.at verwendet, welche ebenfalls als Open Data verfügbar ist. basemap.at stellt die offizielle Verwaltungsgrundkarte Österreichs dar und entstand aus der Zusammenarbeit der neun Bundesländer Österreichs (geoland.at), dem Projekt GIP.at und den Städten: Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Eisenstadt, Klagenfurt, Villach, Salzburg, Innsbruck, Bregenz.

Danke jedenfalls an alle Beteiligten für die tolle Zusammenarbeit und der Bereitstellung der notwendigen Daten als Open Data!

Link zur interaktiven Visualisierung: https://www.open3.at/gluecksspiel-karte

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