Digitalisierung & Innovation

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Digitalisierung & Innovation

Wir leben in Zeiten des Umbruchs – der technologische Fortschritt wird immer rasanter und die digitale Vernetzung immer globaler. Die damit einhergehenden Fragestellungen betreffen Veränderungen in unserer Verwaltung, in unserem Alltagsleben und unserer Demokratie genauso wie in österreichischen Unternehmen. Zentrale Herausforderung für die Politik ist es hierbei, Chancen bestmöglich zu nutzen und Risiken frühzeitig zu minimieren.

Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union zu machen. Jede Österreicherin und jeder Österreicher soll die Vorteile der Digitalisierung in allen Lebensbereichen möglichst eigenverantwortlich, transparent und erfolgreich nützen können. Eine aktive Digitalisierungspolitik schafft dafür gesellschaftspolitische, wirtschaftliche, rechtliche, infrastrukturelle und demokratische Rahmenbedingungen und sichert den Aufbau digitaler Kompetenzen.

Die Grundlage für diesen Fortschritt bildet eine flächendeckende, technologieneutrale Breitband-Versorgung in ganz Österreich. Eine umfassende Breitbandstrategie sorgt für effizienten und raschen Ausbau der benötigten Breitband-Infrastrukturen. Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich digitale Infrastrukturen werden dabei berücksichtigt.

Darauf aufbauend soll die öffentliche Verwaltung durch die Digitalisierung einfacher werden – modern, effizient und bürgerorientiert – mit Fokus auf die Menschen und deren Lebenssituationen. Höchstmöglicher und vollumfängliche Kontrolle über die eigenen Daten sind dafür Grundvoraussetzungen. Open Data schafft neue Möglichkeiten für gesteigerte Transparenz von Politik und eine vorausschauende Netzpolitik sichert Grund- und Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum.

Österreichs Beitrag auf in in Bezug Zukunftstechnologien und neuen Technologiefeldern wird weiter gestärkt (Wirtschaft 4.0). Die Künstliche-Intelligenz-Strategie des Bundes umfasst die Klärung regulativer Fragen, die Schaffung von Infrastrukturen sowie die Definition von Schwerpunkten. Der öffentliche Sektor sowie der Wirtschaftsstandort stehen dabei ebenso im Fokus wie Fragen der Menschenwürde und Demokratie.

Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen

  • 5G-Vorreiterrolle weiter ausbauen und Anwendung für neue Technologien (autonomes Fahren, Internet of Things etc.) mit Telekom-Anbietern vorantreiben

    • Aufbau der Infrastruktur unter Einhaltung der höchstmöglichen Sicherheitsstandards (in Zusammenarbeit mit Mobilfunkbetreibern)

    • Einsatz auf EU-Ebene, um Europas Technologieautonomie im Bereich 5G und all seiner Anwendungen sicherzustellen und Abhängigkeit von Drittstaaten zu vermeiden (bei Hardware- und Softwarelösungen)

    • Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere der vom Parlament beauftragten Technikfolgenabschätzung zu „5G Mobilfunk und Gesundheit“ sowie der Erkenntnisse der WHO und der ÖAW

  • Breitbandstrategie 2030 weiterentwickeln und Glasfaserausbau vorantreiben:

    • Ziel für 2030: Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen (Vermeidung einer digitalen Kluft zwischen Stadt und Land, besonderer Fokus hinsichtlich Glasfaser-Ausbau in Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen)

    • Einsatz von neuen Technologien laufend evaluieren, um ländlichen Raum rasch zu erschließen, z.B. komplementäre Technologien für die Last-Mile-Problematik testen (Glasfaser bis zum Ortskern, kabellose Weiterverbindung zum Haushalt)

    • Ausbau des Backbone Austria und der Backhauls vorantreiben

    • Breitbandmilliarde neu strukturieren (Förderungen können ganzjährig beantragt werden; klar definierte qualitative und temporäre Ausbauverpflichtungen mit Sperre des Fördererwerbs bei Nichteinhaltung)

    • Anpassen der Breitband-Förderbedingungen mit Anhebung auf 100 Mbit/s zum Abruf von Fördergeldern

    • Schließung eines Fiber- und 5G-Paktes (zwischen Bundesregierung, Telekommunikationsunternehmen, Ländern und Landeserrichtungsgesellschaften) zur Erstellung eines Ausbauplans

    • Verbesserte Koordination zur Hebung von Synergien bei Bauvorhaben bei gleichzeitiger Vermeidung volkswirtschaftlich nachteiliger Investitionen

    • Im Zuge des Breitband- und Mobilfunkpakts wird eine Empfehlung für Mehrfamilienhäuser und Betriebsgebäude zur Verlegung einer Leerverrohrung für etwaige Glasfaseranbindung inkludiert.

    • Prüfung eines konsolidierten Rahmens für öffentlich finanzierte Infrastruktur (Einrichtung von ÖGIG). Zielsetzung der Landesgesellschaften bündeln und in einer Bundessstrategie zusammenfassen

    • Beschleunigung und Vereinfachung von Behördenverfahren zur Errichtung von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur

    • Tiefbau-Ausbauplan über ganz Österreich: Kosten-Sharing bei den Ausbaukosten ermöglichen unter laufender Berücksichtigung neuer oberirdischer Technologien (Einbindung der Bezirkshauptmannschaften)

    • Zentrale und transparente Bereitstellung von Informationen zum Breitbandausbau sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Service-Provider

    • Aktualisierung des Breitbandatlas für Österreich als Informationsplattform des Bundes (aufbauend auf Netztestung der RTR)

    • Prüfung der Weiterentwicklung der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS) hin zu einer Handelsplattform für Kommunikationsinfrastrukturen

  • Rasche Abwicklung der geplanten Multiband-Ausschreibungsrunde (5G) mit begleitender Evaluierung unter Einhaltung der Versorgungsauflagen. Frequenzerlöse für digitale Infrastruktur und digitale Anwendungen nutzen

  • Fairen Wettbewerb im Leitungsnetz sicherstellen

  • Zugangsbedingungen zu bestehenden und künftigen Open-Access Netzen zu standardisierten Sätzen evaluieren

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Netzneutralität nach Vorgaben der EU.

Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt

  • Ausbau „Digitale Verwaltung“: Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen nach Möglichkeit Amtsgeschäfte digital abwickeln können. Unabhängig vom digitalen Angebot muss ein Behördenweg auch weiterhin analog möglich sein.

    • Ziel ist eine durchgängige digitale Abwicklung (von der Einbringung bis zum Bescheid).

    • Ausbau Digitales Amt und oesterreich.gv.at zu zentralen Plattformen für die Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung

    • Persönliche Datensouveränität sichern: Ein persönliches Bürgerkonto schaffen, das den Österreicherinnen und Österreichern die einfache, rasche und sichere Erledigung von häufigen Behördenwegen ermöglicht sowie auf einen Blick ersichtlich macht, welche Daten der Staat von ihnen gespeichert hat. Das Prinzip der bereichsspezifischen Trennung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhalten.

    • Sukzessive Ausweitung und Optimierung (insbesondere hinsichtlich der Benutzbarkeit und Praxistauglichkeit) der digitalen Behördenwege für natürliche Personen und Unternehmen, schrittweiser Ausbau mehrsprachiger Angebote für die anerkannten Volksgruppen sowie auf Englisch

    • Integration wichtiger Ausweise in das Digitale Amt (u.a. des Führerscheins, des Zulassungsscheins und des Personalausweises)

    • Ermöglichen weiterer Verfahren (Nebenwohnsitzmeldung, Verlustmeldung von Dokumenten, Strafregisterauszug, Digitale Vignette etc.) und partizipativer Instrumente

    • Ausbau einer sicheren elektronischen Zustellung von Behördenkommunikation für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen („E-Zustellung“ auf freiwilliger Basis)

    • Digitale Identität ermöglichen: Einführung einer E-ID zur Nutzung im öffentlichen und privaten Bereich, basierend auf einem umfassenden datenschutzrechtlichen Konzept

    • Zum gezielten Nachweis bestimmter Angaben wie Alter, Staatsangehörigkeit etc. in wahlweise anonymer, pseudonymer oder identifizierter Form und ohne Offenlegung sämtlicher weiteren Ausweis- bzw. Identifikationsdaten (Grundsatz der Datenminimierung)

  • Digitale Kommunikation in der Verwaltung ausbauen: Um die Digitalisierung der Ver-waltung voranzutreiben, wird eine Verpflichtung zur digitalen Kommunikation der Verwaltungsorgane des Bundes untereinander eingeführt. Dort, wo es inhaltlich sinnvoll erscheint und es ausschreibungskonformmöglich ist, soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Post angestrebt werden. Länder und Gemeinden sollen bestmöglich eingebunden werden.

  • Ö-Cloud einführen: Schaffung eines nationalen Netzwerks an Servern, auf dem Nutzerinnen und Nutzer in Österreich ihre Daten benutzerfreundlich in der Cloud abspeichern können. Dabei soll garantiert sein, dass unsere hohen heimischen Datenschutzbestimmungen zu jeder Zeit gelten.

  • Aufbau des Once-Only-Prinzips für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsverfahren: Alle relevanten Daten sollen Verwaltungsbehörden nur einmal bereitgestellt werden müssen und ab dann bei unterschiedlichen Behördenwegen automatisiert abrufbar sein. Das Prinzip der bereichsspezifischen Trennung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhalten.

  • Digital-Check neuer Gesetze: Wo immer möglich, sollen Verwaltungsprozesse, die aus neuen Gesetzen entstehen, digital – wenn möglich auch automatisiert – vollzogen werden können. Bereits bestehende Verwaltungsprozesse sollen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Digitalisierung durchforstet werden.

    • Datenschutz ist ein wichtiger Teil dieses Digital-Checks.

    • Strukturierter Ansatz zur Evaluierung von RPA-Potenzial (robotic process automization), um Kosten in der Verwaltung zu reduzieren

    • Weitere Pilotprojekte zur möglichen Automatisierung von Anträgen und Bewilligungen, aufbauend auf bestehende Erfahrung im Bundesministerium für Finanzen. Bei der Gestaltung von Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben, wird geprüft, ob diese nach ethischen Gesichtspunkten von Menschen getroffen werden müssen.

  • IT-Konsolidierung bestehender Bundesssysteme, z.B. Verankerung des Einsatzes des ELAKs im E-GovG, einheitlicher IT-Arbeitsplatz und einheitliches E-Mail-System im Bund

    • Nutzen von Synergien, um Kosten in der Verwaltung bei der IT einzusparen

    • Erhöhte Sicherheit durch gemeinsame Standards

    • Prüfung von Konsolidierungs- und Optimierungsmöglichkeiten durch „Bundes-Cloud“

    • Gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software im Bund

    • Einheitliches Lizenzmanagement

  • Prüfung einer verstärkten Zusammenarbeit des Bundesrechenzentrums (BRZ) und der Statistik Austria

  • Weiterentwicklung des BRZ in ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung in der Bundesverwaltung.

  • Entwicklung eines Konzeptes für Green IT im Bund: Ziel ist es, den Energieverbrauch der IT des Bundes und seiner Tochterorganisationen durch energiesparende Hardware, Betriebssysteme und Anwendungs-Software abzusenken.

    • Z.B. BRZ CO2-neutral betreiben. Betrieb durch 100% erneuerbare Energie und intelligente Kühlsysteme

    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sowie EU-rechtlicher Vorgaben zu Datenschutz durch Technik-Gestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Vergabeverfahren insb. im Bereich IT (Hardware, Software, Dienstleistungen)

  • Zugang zu Rechtsinformation erheblich verbessern, indem das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu einer intelligenten Plattform RIS+ weiterentwickelt wird, die intelligente Such-, Aggregations- und Visualisierungsfunktionen bietet (unter Beibehaltung der Gebührenfreiheit)

  • Einführung und Weiterentwicklung eines nationalen Referenzrahmens, der, aufbauend auf das EU-Standardmodell DigComp, digitale Fähigkeiten mess- und vergleichbar macht

  • Die Einrichtung einer Kommission für ethische Fragestellungen im Bundeskanzleramt ist zu prüfen – unter Berücksichtigung bestehender Kompetenzen (z.B. Bioethikkommission, Robotikrat/KI-Rat).

  • Schaffung eines Digitalrates als High-Level-Beratungsgremium der Bundesregierung und der Landesregierungen

  • Digitalisierungsagentur als Kompetenzzentrum für digitale Innovation ausbauen: Die in der letzten Legislaturperiode geschaffene Digitalisierungsagentur wird ein unabhängiger Servicedienstleister für Bewusstseinsbildung, technische Beratung und Umsetzung. Ein weiterer besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung von E-Government-Anwendungen.

  • Prüfung der bestehenden Einzelgebühren für Registerabfragen, Möglichkeit zur Pauschalierung prüfen

  • Kostenlose Registernutzung innerhalb der Verwaltung für alle Bundesbehörden bzw. Gebietskörperschaften prüfen

  • Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß Webzugänglichkeitsgesetz bei neuen Digital-Anwendungen bzw. bei öffentlichen Beschaffungen

  • Schaffung eines „Digital Leadership“-Lehrgangs, ähnlich dem Strategischen Führungslehrgang des Bundes

  • Weiterentwicklung des Unternehmensserviceportals (USP) zu einer umfassenden Plattform für die Interaktion zwischen Unternehmen und Verwaltung (inkl. Förderansuchen etc.)

  • Transparenz für Bürgerinnen und Bürger: Schrittweiser Aufbau und Bereitstellung eines Register- und Systemverbunds für Daten der Verwaltung

    • Doppelgleisigkeiten zwischen einzelnen Gebietskörperschaften verringern (z.B. Ausbau Personenstandsregister)

    • Erhöhung der Transparenz für die Bevölkerung sicherstellen

    • Das Prinzip der bereichsspezifischen Trennung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhalten.

  • Digitale Aktivitäten der Bundesinstitutionen abstimmen (CDOs beibehalten, ressortübergreifende Projekte umsetzen)

  • Building Information Modelling (BIM) verstärkt in der öffentlichen Beschaffung berücksichtigen

  • Digitalisierung von Kunstschätzen: Durch virtuelle Darstellung von Sehenswürdigkeiten auf nationalen und europäischen Plattformen sollen in den nächsten Jahren die wertvollsten Teile unseres kulturellen Erbes weiter digitalisiert und so weltweit barrierefrei zugänglich gemacht werden.

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Schaffung europäischer Infrastruktur und Innovation, um europäische Kräfte zu bündeln.

  • Bug-Bounty-Programme für mögliche vom Bund eingesetzte Open Source Software

  • Weiterentwicklung des USP mit besonderem Fokus auf der Erleichterung der Eingabe von Daten durch die Gemeinden

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Public-Sector-Information (PSI)/Open Data-Richtlinie der Europäischen Union und wird die PSI-Taskforce tatkräftig unterstützen und im kontinuierlichen Austausch sein.

    • Eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich als Open Service und Open Data soll koordiniert durch den Bund ermöglicht werden.

  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um das Prinzip Open by Default für nicht personalisierte Daten des Bundes zu etablieren. Ausnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie unternehmensspezifischen Daten sind zu definieren.

  • Basierend auf dem Open Data Screening 2017 erstellt die Bundesregierung einen Maßnahmenplan, um die Verwaltungstransparenz anzuheben.

    • Unterstützungsangebote für Bundesinstitutionen, Länder und Gemeinden sollen erarbeitet werden.

    • Ziel ist die Zurverfügungstellung der veröffentlichten Daten zum Budget in einer maschinenlesbaren Form.

  • Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

  • Erstellung eines Masterplans (inklusive Machbarkeitsstudie), um eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln.

  • Prüfung der Digitalisierung/Erschließung von Archiven des Bundes

  • Aufbau eines Digital Data Hubs innerhalb der Open Data Struktur des Bundes, der kuratierte, aufbereitete und anonymisierte Daten für gemeinwohlorientierte Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt

    • Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen hierzu ihre Daten (anonymisiert) miteinander auf freiwilliger Basis teilen können

    • Kriterien zur wirkungsvollen Anonymisierung von personenbezogenen Daten sind zu entwickeln.

Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen

  • Aufbau eines nationalen staatlich kofinanzierten Technologie-, Innovations- und Wachstums-Fonds, der Risikokapital zur Verfügung stellt und so die nachhaltige Etablierung von europäischen Schlüsseltechnologien unterstützt (aufbauend auf beste hende Mittelstands- und Gründerfonds)

  • Digitale Plattformökonomie in Österreich fair gestalten: Innovation aus dem In- und Ausland fördern und zulassen, aber Wettbewerb mit traditionellen Geschäftsmodellen fair gestalten (vor allem regulative und steuerliche Schlupflöcher schließen)

  • KMU-Digital ausbauen: Digitalisierungsoffensive für KMUs in allen Bundesländern anbieten (gemeinsam mit aws und WKÖ). Prüfung einer zusätzlichen Möglichkeit zur Unterstützung der digitalen Weiterbildung von Personal sowie Unternehmerinnen und Unternehmern (Bildungsscheck)

    • Förderungen von Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich von produzierenden KMUs („smart factory“)

    • Unter anderem Fokus auf datenschutz- und grundrechtsfreundliche Technikgestaltung sowie Maßnahmen zur Reduktion/Optimierung von Ressourcenverbräuchen

Zukunftstechnologien – Chancen nutzen

  • Ausbau eines Forschungs-Rechenzentrums, das adäquate Rechenkapazitäten (insbesondere Graphics Processing Units) zur Verfügung hat, um weiterhin Spitzenforschung – insbesondere auch im Bereich datenbasierter KI – zu ermöglichen (aufbauend auf Vienna Scientific Cluster)

  • Erstellung eines Masterplans für Blockchain-Technologie und Kryptowährungen

    • Schaffung einer vorausschauenden österreichischen Positionierung zur Förderung, Anwendung und Regulierung der Blockchain-Technologie und ihrer unterschiedlichen Anwendungen (z.B. Kryptowährungen). Unter Miteinbeziehung relevanter Stakeholder in Politik (z.B. Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Infrastruktur und Technologieressort) und Forschung. Einsatz auf EU-Ebene, um Österreichs Beitrag zu Europas Blockchain-Strategie sicherzustellen (in Anwendung und Regulierung)

    • Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für Investitionen im Blockchain-Bereich (in Abstimmung mit der EU)

    • Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten vielversprechender Anwendungsbereiche in der Verwaltung: Piloten zur Blockchain-Anwendung zentraler Registertätigkeiten

    • Aufbau auf Österreichs bestehende Exzellenzzentren im Blockchain-Bereich (z.B. ABC-Kompetenzzentrum)

  • Österreichs Beitrag auf dem Gebiet neu entstehender Technologiefelder weiter stärken

    • Forcierung eines österreichischen Beitrags zur EU-weiten Forschung in den Bereichen Quantum Communication, Quantum Computing und Quantum Cryptography

    • Teilnahme am QCI-Programm der EU (Quantum Communication Infrastructure)

  • Der Auftrag und die Wirkungsentfaltung der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung werden evaluiert. Das Leitkonzept für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung in Österreich wird aktualisiert und die Aufgaben der Servicestelle „Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung“ (IÖB) wird den aktuellen Herausforderungen angepasst.

  • Schaffung von „Innovation Labs“ an wichtigen Bildungsstandorten und damit Schaffung eines Zugangs für alle Angehörigen der Hochschulen sowie für Lehrlinge und andere Auszubildende zu u.a. Medienlabs, Prototypenfertigung (unter Anleitung von Technikerinnen und Technikern), Arbeitsplätzen und Beratungen

Netzpolitik vorausschauend gestalten

  • Die Datenschutzbehörde wird mit den erforderlichen finanziellen, personellen und materiellen Mitteln ausgestattet, um ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen können (in Einklang mit bestehenden europäischen Verpflichtungen).

    • Eine Erweiterung des Rekrutierungskreises außerhalb des Personenkreises der öffentlich Bediensteten ist zu prüfen.

  • Prüfung der Einrichtung einer Kompetenzstelle für IT-Sicherheit, Cybersicherheit sowie Datenschutztechnik und als Prüf- und Beratungsstelle für die öffentliche Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Zusammenarbeit mit österreichischen, europäischen und internationalen Datenschutz- und Datensicherheitseinrichtungen

  • Durchführung hersteller- bzw. betreiberunabhängiger Technikfolgenabschätzungen bei wesentlichen öffentlichen Digitalisierungsvorhaben sowie verstärkte Durchführung von Technikfolgenabschätzungen bei risikogeneigten Regelungsmaterien (z.B. intelligente Transportsysteme, selbstfahrende Fahrzeuge, Assistenz- und Leitsysteme etc.)

  • Freiwilligkeit der Teilnahme von Betroffenen an infrastrukturell vernetzten Anwendungen

  • Durchgängige Etablierung des Prinzips der anonymen Nutzung von technischen Infrastruktur-Systemen

  • Bei der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie ist der Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und mit den Rechten der Urheberinnen und Urheber in Einklang zu bringen. Dies insbesondere im Zusammenhang mit Überprüfungen nutzergenerierter Inhalte (Upload-Filter). Evaluierung des Umgangs mit urheberrechtsverletzenden Websites

Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen

  • Im Zentrum unserer demokratischen Gesellschaft und des technologischen Fortschritts steht der Mensch. Die Digitalisierung wird dabei aktiv genutzt, um die Bedingungen für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben zu stärken.

  • Die Entwicklung einer KI-Strategie für Österreich erfolgt basierend auf dem vorliegenden Expertenbericht aus dem Jahr 2019 (erarbeitet durch 150 Expertinnen und Experten).

  • Die Bundesregierung schafft u.a. die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen und Algorithmen und bekennt sich dabei zum Schutz der Menschenwürde.

  • Ethische Reflexion hat ein immanenter Bestandteil der österreichischen KI-Politik und -Praxis zu sein (Human-Centered AI). KI-Entwicklung muss den Menschen und dessen Rechte im Blick haben, zum Beispiel hinsichtlich der Unterscheidbarkeit von Menschen und Maschine und des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten.

  • Notwendige Studien über geeignete Gestaltungs- und Einsatzkriterien für KI-Systeme und Algorithmen sowie für die Einbindung des Menschen in derartige Entscheidungsprozesse werden beauftragt.

  • Die Förderung von KI-Entwicklung und -Anwendung erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze (insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre und unter Berücksichtigung sozialer Auswirkungen). Ziel ist es, ein Alleinstellungsmerkmal der europäischen KI zu generieren.

  • Die Künstliche-Intelligenz-Strategie des Bundes umfasst die Klärung regulativer Fragen ebenso wie die Setzung von Forschungsschwerpunkten (gemeinsam mit Wirtschaft und Bildungssektor).

  • Die Definition roter Linien in der Anwendung von KI durch den österreichischen Staat; Entscheidungen in der Verwaltung, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben, dürfen maschinell unterstützt, aber nicht durch Maschinen getroffen werden.

  • Die Stärkung Österreichs bestehender KI-Zentren im KI-Bereich (z.B. Complexity Science) und verstärkte internationale Vernetzung (auch im Zuge der FTI-Strategie)

  • Einsatz auf EU-Ebene, um Österreichs Beitrag zu Europas KI-Entwicklung sicherzustellen (in Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Sicherheitspolitik)

  • Einsatz mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern, um die Schaffung KI-gesteuerter Waffen („Automated Weapons“) weltweit zu unterbinden bzw. zu regulieren

  • Die Einrichtung eines Calls im Bereich Digitaler Humanismus (Erforschung der komplexen Interaktion zwischen Menschen und Maschine inklusive Gestaltungsmöglichkeiten) wird in die österreichische KI-Strategie einfließen.

  • Universitäten sind als wichtige Themenleader in die Entwicklung der KI-Strategie zentral einzubinden (v.a. im Bereich Digitalisierungsethik).

  • Eine verstärkte Forschungszusammenarbeit der IT-Forschenden mit Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften ist zu stimulieren.

  • Der gesellschaftliche Diskurs zu ethischen Fragen u.a. auch der Digitalisierung soll gebündelt und institutionalisiert werden, um eine strukturierte Auseinandersetzung mit den ethischen Herausforderungen unter Einbeziehung umfassender Interessensgruppen zu ermöglichen.

  • Zusammenführung der relevanten Beiräte (Roboter-Beirat, KI-Beirat)

    • Der Beirat soll Expertinnen und Experten, Experteninstitutionen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft in den gesellschaftlichen Diskussionsprozess einbinden.