Standort, Entbürokratisierung & Modernisierung

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Unsere Wirtschaft und unsere Arbeitswelt verändern sich – in Österreich, in Europa und auf der ganzen Welt. Österreich ist hier dank seiner starken, diversifizierten und exportorientierten Wirtschaft in einer guten Position. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass wir aktiv jene Zukunftsindustrien identifizieren, in denen Österreich in den kommenden Jahren und Jahrzenten international Vorreiter sein kann. Der Wirtschaftsstandort Österreich soll international wettbewerbsfähig bleiben, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu halten und auszubauen.

Darüber hinaus können wir in Österreich stolz sein auf unseren funktionierenden Rechtsstaat, mit klaren Gesetzen und Vorschriften, die unser Leben und Wirtschaften regeln. Das ist eine unserer größten Stärken. Über die Jahre wurden dabei allerdings, durch europäische und heimische Gesetzgebung, viele Bereiche des Lebens und Wirtschaftens immer stärker reguliert, wodurch in einzelnen Bereichen mit der Zeit teilweise eine aufwendige und komplexe Bürokratie entstanden ist.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitnehmervertreterinnen bzw. -vertretern eine umfassende Standortstrategie für die Zukunft zu erarbeiten, um bestehende Stärken der heimischen Wirtschaft auszuweiten und vielversprechende Zukunftsindustrien zu identifizieren, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze bei uns im Land zu halten und weiter auszubauen. Standortpolitik erschöpft sich nicht in Steuerpolitik, sondern beinhaltet ein breites Set an Maßnahmen, von Rechtssicherheit bis hin zu Lebensqualität.

Weiters wollen wir die Verwaltung in Österreich modernisieren und effizienter gestalten, um es den Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern künftig so einfach wie möglich zu machen, in Österreich zu wirtschaften und zu arbeiten, ohne dabei unsere hohen Standards zu senken.

Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umsetzen

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherstellung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs.

  • Um die größtmögliche Anzahl der offenen Fachkräftestellen in Österreich besetzen zu können, bedarf es einer Gesamtstrategie, die besonders auf Aus- und Weiterbildung und damit die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. In dieser Gesamtstrategie sind auch weitere Faktoren, wie z.B. Gesundheit, Mobilität und Betreuungssituation („persönliche Lebenssituation“), zu berücksichtigen.

  • Die Bundesregierung bekennt sich dazu, bei allen Maßnahmen zur Arbeits- und Fachkräftesicherung zuerst den österreichischen Arbeitsmarkt, dann die Arbeitsmärkte der EU-Mitgliedstaaten und dann Arbeitsmärkte in Drittstaaten in den Fokus zu nehmen.

  • Um die Gesamtstrategie möglichst effektiv umzusetzen, bekennt sich die Bundesregierung zu einem verstärkten Einsatz empirischer Modelle (z.B. österreichweites Fachkräftemonitoring).

  • Die Bundesregierung wird die Berufsbildung aufwerten und das Berufsausbildungsgesetz modernisieren.

    • Duale Ausbildung weiter attraktivieren, u.a. durch die verpflichtende Evaluierung und Modernisierung aller Lehrberufe alle 5 Jahre

    • Neue zeitgemäße Ausbildungen durch Einführung neuer Lehrberufe schaffen (z.B. im Bereich Digitales oder Klima/Umweltschutz) und Beschleunigung dieser Einführung

    • Überarbeitung der Möglichkeit von Lehrlingsverbünden („Verbundausbildung“), um eine vermehrte Ausbildung von Lehrlingen auch in kleinen Betrieben – inklusive EPUs – zu ermöglichen.

    • Kooperation von Schulen mit Unternehmen ausbauen (z.B. Unternehmenswoche)

    • Maßnahmen zu Rollenbildern setzen (z.B. Attraktivierung technischer Lehrberufe für Frauen und Pflege-/Care-Berufe für Männer)

    • Möglichkeit zur „Flexi-Lehre“ für Wiedereinsteigerinnen bzw. Wiedereinsteiger und betreuende Angehörige schaffen

    • Durchlässigkeit zwischen dem formalschulischenund dem berufsbildenden System stärken

  • Betriebliche Lehrstellenförderung bestmöglich konsolidieren, um Zuständigkeiten zu bündeln und Effizienz zu steigern

  • Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) reformieren: Konsolidierung des gesetzlichen Rahmens, One-Stop-Shop bei der Austrian BusinessAgency, Antragstellung vereinfachen, Verfahren straffen, Senkung von Gehaltsgrenzen

  • Ausrichtung der ABA-Unit „Work in Austria“als zentrale Plattform für die Anwerbung von Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Ausland

    • Aktive Bewerbung des Arbeitsstandortes Österreich in der EU

    • Strategisch gezielte Anwerbung von spezifischen Berufsgruppen bzw. aus bestimmten Ländern (z.B. Schwerpunkt „Digital Austria“, Softwareentwicklung)

  • Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für Tourismus und Landwirtschaft sollen bedarfsgerecht angepasst werden, unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Standort- und Industriepolitik

  • Standortstrategie für die Zukunft entwickeln

    • Österreich 2040:

    • Erarbeitung einer umfassenden Strategie durch die Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sozialpartner, um aktiv jene Zukunftsbranchen zu identifizieren, in denen Österreich international Vorreiter sein kann. Ziel ist es, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu halten und weiter auszubauen sowie einen Beitrag zu Klima und Umweltschutz zu leisten.

    • Enge Abstimmung mit anderen politischen Zielsetzungen, wie etwa der FTI-Strategie, der Klima- und Energiepolitik, der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung und der Bildungspolitik

    • Auf Stärken bauen: Bestehende Stärken wie z.B. die Mobilitätsindustrie, erneuerbare Energien und Umwelttechnik, Biotechnologie, Mikroelektronik, Landwirtschaft, Tourismus und andere müssen weiter ausgebaut, weiterentwickelt und durch gemeinsame Bemühungen der Wirtschaft und der Politik international beworben werden.

    • Neue Sektoren erschließen: Entstehende Stärken, in denen Österreich relevante Wettbewerbsvorteile aufweist, müssen vor dem Hintergrund der Technologieneutralität weiterentwickelt werden, Österreichs internationales Profil darin gestärkt und durch österreichische Produkte weltweit ein Beitrag zur CO2-Reduktion geleistet werden – wie z.B. digitale Geschäftsmodelle, forschungsintensive Industrien, Modelle der Kreislaufwirtschaft, die E-Mobilität, die Nutzung von grünem Wasserstoff in Verkehr und Industrie, Gesundheitswirtschaft und andere Bereiche, die auf Österreichs Verbindung von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und industriellem Know-how bauen.

    • Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie bekennt sich die Bundesregierung dazu, Investitionen anzuziehen. In einem Schulterschluss aus Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern, wollen wir uns in Zukunft koordiniert dafür einsetzen, internationale Unternehmensansiedlungen und Investitionsentscheidungen für den Standort Österreich zu gewinnen.

    • Stärkere Ausrichtung nationaler Maßnahmen am „Green Deal“ der EU-Kommission

  • Identifikation und Umsetzung von Leuchtturmprojekten im Bereich der Ökologisierung

  • Entwicklung eines strategischen Maßnahmenplans für Umwelttechnologien sowie für die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft

  • Förderung der Entwicklung einer regionalen Kreislaufwirtschaft sowie Kreislaufwirtschaftsprojekten

  • Koordinierte Teilnahme an relevanten IPCEI-Programmen (Important Project of Common European Interest), z.B. Mikroelektronik, Wasserstoff, Batterien

  • Entrepreneurship fördern

    • Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirt- schaftsbetriebe kennen zu lernen und Zu- gang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen

    • Eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)

    • Regulatory Sandboxes umsetzen: Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle, echnologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen, um das betroffene Modell zu testen und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmensgröße) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.

  • Die Möglichkeit zur Gründung interdiszipli närer Unternehmen erweitern

  • Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Start-ups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.

    • Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache)

    • Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)

    • Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)

    • Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“)

Österreichs Wirtschaft international positionieren

  • Den Erfolg österreichischer Unternehmen auf ausländischen Märkten stärken und ausbauen: Alle bestehenden Bemühungen in der Außenwirtschaft – von den Ministerien, von Branchenvertreterinnen bzw. -vertretern und privaten Initiativen – künftig noch besser koordinieren

    • Umsetzung und Ergänzung der bestehenden Außenwirtschaftsstrategie anhand der Schwerpunktsetzungen dieses Regie rungsprogramms

    • Aktive Bewerbung des Standorts Öster- reich im Ausland, durch verstärkte Zusam- menarbeit aller relevanten Stellen des Wirtschafts- und Außenministeriums, sowie der Wirtschaftskammer Österreich

    • Bündelung, nach Möglichkeit, der Außenwirtschaftslegistik in einem Ministerium und verstärkte internationale Bewerbung des Standorts Österreich (z.B. Roadshow Finanzplatz Österreich, regelmäßige Konferenz InvestInAustria). Zusätzlich soll go-international ausgebaut und fortgesetzt werden.

    • Erarbeitung einer Afrika-Strategie für vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit, unter Berücksichtigung bestehender und zukünftiger Abkommen auf nationaler und internationaler Ebene

    • Entbürokratisierung bei der Ausstellung von Geschäftsvisa, um Einreise von Geschäftspartnerinnen und -partnern heimischer Unternehmen zu vereinfachen (z.B. Weiterführung der Initiative „Red-White-Red Carpet“)

  • Bekenntnis zu aktiver, fairer Handelspolitik auf Basis österreichischer und europäischer Regeln und Standards

    • Österreich setzt sich aktiv auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine strategische Ausrichtung der EU-Handelspolitik sowie eine Reform für eine handlungsfähige WTO ein (insbesondere zur überholten Stellung Chinas als Entwicklungsland und der Einführung von CO2-Zöllen).

    • Österreich tritt dafür ein, dass die EU ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht in der Welt nutzt, um durch faire und transparente Handelsverträge weltweiten Wohlstand zu fördern und die Ökologisierung zu beschleunigen.

    • Internationale Handelsabkommen mit Beteiligung der EU müssen dabei den hohen Standards der EU entsprechen (Menschenrechte, Umweltinteressen, Sustainable Development Goals, Arbeitsrechte).

    • Österreich tritt auf OECD-Ebene dafür ein, dass die dort verhandelten Musterabkommen den oben genannten Grundsätzen der österreichischen Handelspolitik entsprechen.

    • Österreich setzt sich auf EU-Ebene, in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission, für die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofes zur Beilegung von Streitigkeiten mit Drittstaaten ein (ständige Richterinnen und Richter, keine Laienrichterinnen und -richter).

  • Österreich wird sich, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern, für eine Deeskalation internationaler Handelskonflikte einsetzen.

  • Investitionskontrolle umsetzen und kritische Industriezweige schützen: Während internationale Investitionen, die lokale Jobs und Wertschöpfung schaffen, grundsätzlich wünschenswert sind, muss die Politik dafür sorgen, dass es nicht zu einem Ausverkauf kritischer Technologie und Infrastruktur kommt.

    • Direktinvestitionen aus unterschiedlichen Drittstaaten dürfen nicht dazu führen, dass bestimmte Zukunftstechnologien aus dem europäischen Binnenmarkt abwandern.

    • Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine stärkere staatliche Investitionskontrolle ein.

    • In einem ersten Schritt soll Österreich mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Reform des Außenwirtschaftsgesetzes umsetzen: Der Schwellenwert für die Genehmigungspflicht soll auf 10% gesenkt werden und neue Prüfkriterien für kritische Technologie und Infrastruktur festgesetzt werden. Die Ressorts für Wirtschaft, Außenpolitik und Finanzen sollen hierbei, gemeinsam mit der ÖBAG, zusammenarbeiten.

  • Einrichtung eines Produktivitätsrates gemäß der EU-Ratsempfehlung: Prüfung einer Ansiedelung beim bereits bestehenden Fiskalrat oder anderen Institutionen (z.B. WIFO, IHS etc.).

  • Die Bundesregierung bekennt sich zum aktiven Beteiligungsmanagement der ÖBAG, dazu zählt die aktive Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Republik. Auch die ÖBAG soll zur Umsetzung der Standortstrategiebeitragen, um in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu halten und weiter auszubauen sowie einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zu leisten, z.B. Incentivierung Flottenumbau E-Mobilität, Car-Sharing Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einsatz von ökologischen Baustoffen bzw. erneuerbaren Energieträgern in der öffentlichen Bauwirtschaft.

Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung

  • Plan zur Steigerung der Effizienz und Qualität in der Verwaltung (Entbürokratisierung) im ersten halben Jahr in jedem Ministerium entwickeln und abstimmen

    • Eine Monitoringstelle einrichten, die den Fortschritt bei der Entbürokratisierung messbar macht und als Ansprechpartner für Betroffene agieren kann

  • „Beraten vor strafen“ umsetzen: Es soll das Ziel der Verwaltung sein, Fehlverhalten zwar zu bestrafen, aber es im besten Fall gar nicht dazu kommen zu lassen, in dem man Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützt,regelkonform zu arbeiten.

  • Widersprüche bereinigen: Die Bundesregierung verpflichtet sich zu einer gesamthaften Prüfung relevanter Vorschriften für Unternehmen, um mögliche Widersprüche in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Arbeitsrecht, Hygienevorschriften, Bauordnung etc.) zu harmonisieren, ohne eine Verwässerung von sinnvollen Standards.

  • Once-Only-Prinzip für Unternehmen umsetzen, um Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung zu verringern: Alle relevanten unternehmensbezogenen Daten sollen Verwaltungsbehörden nur einmal kommuniziert werden müssen und ab dann bei unterschiedlichen Behördenwegen automatisiert abrufbar sein. Dabei sollen alle Datenschutzstandards eingehalten werden und die Datendichte bzw. Datenqualität aufrechterhalten werden.

  • Gold-Plating reduzieren: Nationale Verschärfungen über EU-Vorgaben, die keine sachliche Rechtfertigung haben, gilt es zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

    • Erarbeitung eines Konzepts, um möglichst viele nicht durch EU-Vorgaben notwendige Betriebsbeauftragte freiwillig zu stellen

    • Statistische Abgaben/Informationspflichten für Unternehmen sollen sich stärker an EU-Vorgaben orientieren.

    • Bürokratieabbau im Vergabeverfahren (unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips)

  • Verfahrensbeschleunigung unter Wahrung hoher Qualität

    • Prüfung einer Reform des Verfahrensrechtsim AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz; wurde seit 1998 nicht mehr weiterentwickelt)

    • Digitalen Bescheid ermöglichen (Kundmachungsvorschriften)

    • Fristen bei digitaler Einbringung auf 24 Uhr des entsprechenden Tages ausweiten

    • Flexibilisierung bei Sachverständigen, um bei mangelnder Verfügbarkeit zu lange Wartefristen künftig zu vermeiden

  • Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung abschaffen

  • Lohnverrechnung vereinfachen

    • Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung (bessere Koordinierung der einzelnen Player: Finanzamt, Gebietskrankenkasse und Gemeinden)

    • Harmonisierung der Beitrags- und Bemessungsgrundlage so weit als möglich

    • Reduktion der Komplexität und Dokumentationserleichterungen

    • Prüfung der Vereinfachung und Reduktion von Ausnahme- und Sonderbestimmungen

    • Verpflichtende Anführung der Dienstgeberabgaben am Lohnzettel

  • Planungssicherheit und Bürokratieabbau bei Förderungen (z.B. Entscheidung über Förderanträge innerhalb definierter Fristen, objektive Wirkungsziele, Abwicklungskooperationen von Bund und Ländern)

  • Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse verstärkt nutzen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und Bürokratie zu reduzieren (Verhaltensökonomie)

  • Prüfung, ob handelsübliche Überbegriffe bei Warenbezeichnungen (z.B. Obst, Gemüse) bei den Registrierkassen beibehalten werden können, um vor allem kleine und mittlere Händlerinnen und Händler zu entlasten. Mögliche Verlängerung der bestehenden Ausnahmen.

  • Normenwesen reformieren, um hohe österreichische Standards beizubehalten (z.B. Konsumentenschutz), aber gleichzeitig unnötige Mehrausgaben für Unternehmen vermeiden

  • Dienstleistungsscheck entbürokratisieren und digitalisieren