--------- Pensionen --------- :download:`Kapitel als PDF <../split/05-03-Pensionen.pdf>` (Teil des :download:`Originals <../original/RP2020.pdf>`). Das österreichische Pensionssystem zeichnet sich durch Sicherheit und Klarheit aus. Es gibt zwar immer wieder Adaptionsbedarfe, aber wir brauchen keine grundlegende Neuausrichtung. Was es braucht, sind Bemühungen, Lücken und Ungerechtigkeiten im Pensionssystem zu schließen und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Unser Ziel ist es, ein Altern in Würde zu ermöglichen. Um unser Pensionssystem auch für die nachkommenden Generationen sichern zu können, braucht es neben einer hohen Beschäftigung Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit im Erwerbsleben und Möglichkeiten zur aktiven Wahrnehmung der Selbstbestimmung in der Lebensplanung. Dazu zählt auch die bessere Information über nachteilige Folgen eines verfrühten Antritts im Hinblick auf die verbleibenden Jahre in der Pension. Diese Bundesregierung verfolgt das Ziel, Armut im Alter deutlich zu reduzieren und nach Möglichkeit zu überwinden. Altersarmut kann aber nicht nur erst im Alter verhindert werden. Ein wichtiger Schlüssel dazu liegt in der Erwerbsphase und bei niedrigen (Frauen-)Einkommen. Die Bundesregierung wird daher zahlreiche Maßnahmen umsetzen, um Fraueneinkommen zu erhöhen und die partnerschaftliche Aufteilung von Familienund Betreuungsarbeit zu fördern. In der Pension kommen besonders auf Frauen oft finanziell sehr große Herausforderungen zu. Mit gezielten Maßnahmen für diese Gruppe wollen wir die Frauenaltersarmut mindern. Wir wollen, dass Österreicherinnen und Österreicher länger gesundheitlich uneingeschränkt leben können. Dazu müssen wir einen Fokus auf Prävention, Rehabilitation und Stärkung der Gesundheitskompetenz der oder des Einzelnen setzen, damit der Anteil der gesunden Jahre für alle erhöht wird. Die Gesundheit der Beschäftigten ist das beste und effektivste Mittel, um das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen. Investitionen in die Gesundheit von Menschen reduzieren nachweislich Arbeitsunfähigkeit und Kosten im Gesundheits- wie auch im Pensionssystem. Deshalb setzen wir Maßnahmen, um das effektive Pensionsantrittsalter deutlich zu erhöhen: Menschen sollen in ihrer Arbeit gesund bis ins Pensionsalter kommen. Um das zu erreichen, schaffen wir ein betriebliches Gesundheitsmanagement, das den Erhalt der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besonders in den Vordergrund stellt. Dieser Zugang erleichtert auch ein Frühwarnsystem unter den Sozialversicherungsträgern und ermöglicht ein an Klientinnen und Klienten orientiertes Casemanagement, das die Gesundheitsinteressen in den Mittelpunkt stellt. Gesundheitserhaltende und -fördernde Maßnahmen werden einsetzen, bevor Menschen schwere Einschränkungen ihrer Arbeitsfähigkeit erleiden. Gesundheitliche Rehabilitation wird in Zukunft bereits frühzeitig und berufsbegleitend als ambulante Rehabilitation verfügbar sein. Wir werden Menschen und Betrieben Mittel in die Hand geben, um reagieren zu können, ehe Menschen gesundheitsbedingt aus der Arbeitswelt ausscheiden. Ziel ist es, dass Menschen möglichst lange bei guter Gesundheit im Erwerbsleben bleiben können. Wir wollen die Gesundheitsinteressen der Menschen in den Mittelpunkt stellen, Türen öffnen und (bürokratische) Hürden abbauen. Kampf gegen Altersarmut und nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems durch Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Aufklärung über Kündigungsanfechtung allein bei Erreichen des Pensionsalters - Verstärkte Informationen zu den Konsequenzen von Teilzeitarbeit und fehlenden Beitragsjahren (in einem Pensions-/Teilzeitrechner) - Darstellung der Ab- bzw. Zuschläge nicht nur auf monatlicher Basis, sondern bis zur statistischen Lebenserwartung - Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das Sozialministeriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer - Anreize setzen und fördern, die zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Arbeitszeit zwischen beiden Elternteilen führen - Automatisches Pensionssplitting * mit einmaliger zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit * Abgestellt auf gemeinsame Kinder * Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs, ausgenommen KEZ * Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien * Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50% - Freiwilliges Pensionssplitting * in jeder Form der Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, freiwillige Vereinbarung bei Lebensgemeinschaften) * Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider PartnerInnen und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50% * ausgenommen KEZ * für jeweils zukünftige Zeiten * mit jederzeitiger Beendigung - Weitere Maßnahmen werden geprüft, um das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzunähern Gesund bis zur Pension: Verbleib im Erwerbsleben unterstützen ------------------------------------------------------------- - Zielgerichtete Optimierung der Altersteilzeit im Hinblick auf Förderung und Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz - Verstärkte Anreize für Betriebe, gezielt Gesundheits- und Alter(ns)management zu betreiben, das Arbeitsumfeld altersgerecht und gesundheitsfördernd zu gestalten sowie passende Arbeitsmodelle anzubieten * Verstärktes Augenmerk auf den Arbeitsmarkt der Generation 50+ * Bestmöglicher Zugang für Kinder und Jugendliche, Erwerbstätige und Seniorinnen und Senioren zu Rehabilitation - Prüfung der Ausweitung des Modells der Wiedereingliederungsteilzeit - Stärkung und Ausbau der Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsmanagements * Auf betrieblicher Ebene: Bericht, Zielerfassung und Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Für Betriebe unter 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es dafür Unterstützung seitens der AUVA. Wissenschaftliche Prüfung von Experience Rating als Maßnahme zur Verhinderung von berufs- und berufsbedingten Erkrankungen sowie aus dem daraus resultierenden frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben; Evaluierung der Schwerarbeit * Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Bedienstete in Sozial- und Pflegeberufen, z.B. Gesundheitschecks etc. * Wirksames Anreizsystem für Unternehmen zur Erhöhung der Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsprogrammen - Kooperation zwischen Krankenversicherung, AMS und Pensionsversicherung sicherstellen, um Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv zu betreiben und Frühintervention zu schaffen - Grundsatz Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension; Early Intervention: klientinnen- und klientenorientiertes Case Management unter Berücksichtigung beruflicher Belastungen, um die Gesundheit der einzelnen Menschen zu erhalten sowie die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen sowohl in gesundheitlicher als auch in beruflicher Hinsicht zu erhöhen. * Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchung (Einbeziehung typischer beruflicher Risiken) * Informationsaustausch zwischen den zuständigen Sozialversicherungsträgern, um auf erkannte gesundheitliche Risiken reagieren und frühzeitig entsprechende Angebote machen zu können * Etablierung von Einladungssystemen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (aufgrund von Informationen aus der betrieblichen Sphäre, der ärztlichen Versorgung etc.) * Früherkennungssystem bei den Sozialversicherungsträgern etablieren * Klientinnen- und klientenorientiertes österreichweites Case-Management durchführen und standardisieren * Case-Management bereits bei drohender beruflicher Einschränkung (noch vor Rehageldbezug) etablieren * Berufsbegleitende ambulante Rehabilitationsmaßnahmen entwickeln und ausbauen auch im Bereich der Telerehabilitation, insbesondere für Gruppen, die bisher für Rehabilitationsmaßnahmen schwer erreichbar waren * Entwicklung eines Erstattungsmodells für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen im Ausmaß der Dienstverhinderung * Überprüfung der Wirkung von Rehabilitations- und Umschulungsgeld auf die soziale Absicherung der Betroffenen * Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufsschutz - Ausbau der ambulanten Rehabilitation