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Barrierefreies und maschinenlesbares Österreichisches Regierungsprogramm 2020-2024

Dieses Projekt befreit das österreichische Regierungsprogramm 2020-2024 aus seinem PDF-Format und macht es so auch barrierefrei und maschinenlesbar zugänglicher.

Warum?

Weil PDF kein Datenformat ist. Es ist auch nicht barrierefrei. Außerdem ist es am Smartphone schlecht zu lesen. Solche wichtigen Dokumente sollten nicht auf Schönheit und Textsatz hin optimiert werden. Hier ist Zugänglichkeit und Offenheit wichtig. Das ist für OpenData wichtig. Ein PDF ist kein OpenData, kein offenes Dokument oder “open by default”.

Für weitere Hintergründe zum Projekt, technische Details, Mitstreiter und Informationen zum Mitmachen bitte hier klicken.

Das barrierefreie und maschinenlesbare Regierungsprogramm ist unter https://www.open3.at/regierungsprogramm abrufbar.

Projektteam

  • Jens Klein, Idee, Initiator, Technik, Überarbeitung. Klein & Partner KG
  • Robert Seyfriedsberger, Überarbeitung der meisten Kapitel und Publikation auf open3.at

Update 15.1.2010

Interview zum Projekt im Falter “Herr Seyfriedsberger (Harm), wie macht man ein Regierungsprogramm barrierefrei?” zum Nachlesen

Anmerkungen zum Regierungsprogramm “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz”

Screenshot Titelseite (ODI-Logo nachträglich hinzugefügt)

Das Arbeitsprogramm der (voraussichtlich) künftigen Bundesregierung zwischen ÖVP und Grüne für 2020-2024 wurde heute veröffentlicht.

Der Abschnitt “Digitalisierung & Innovation” umfasst die Kapitel

  • Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen
  • Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt
  • Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz
  • Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen
  • Zukunftstechnologien – Chancen nutzen
  • Netzpolitik vorausschauend gestalten

Das Kapitel “Open Data” beinhaltet folgenden geplante Maßnahmen:

Nachfolgend ein paar erste Anmerkungen zu den einzelnen Punkten dieses Kapitels:

Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Public-Sector-Information (PSI)/Open Data-Richtlinie der Europäischen Union und wird die PSI-Taskforce tatkräftig unterstützen und im kontinuierlichen Austausch sein.

Die PSI/Open Data Richtlinie muss bis 2021 in österreichischen Recht umgesetzt werden. Zentrale Punkte sind die Bereitstellung von sogenannten “high-value datasets” in ausgewählten Kategorien sowie das Anbieten von APIs (für nähere Details siehe https://www.data.gv.at/stichwort/psi/).

Das Bekenntnis im Regierungsprogramm lässt hoffen, dass es hier zu einer qualitativ hochwertigen Umsetzung kommen wird, mit der die Potentiale von offenen Daten der Verwaltung erschlossen werden können.

Eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich als Open Service und Open Data soll koordiniert durch den Bund ermöglicht werden.

Sehr begrüßenswert, v.a. da die Bereitstellung der Daten der Verkehrsauskunft als Open Service UND Open Data erfolgen soll, eine langjährige Forderung der Initiative Offene Öffis, die für alle involvierten Stakeholder eine Win-Win-Situation schafft.

Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um das Prinzip Open by Default für nicht personalisierte Daten des Bundes zu etablieren. Ausnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie unternehmensspezifischen Daten sind zu definieren.

Sehr begrüßenswerte Maßnahme, bei vollständiger Umsetzung wären meiner Einschätzung nach Screenings wie im nächsten Punkt beschrieben künftig nicht mehr notwendig.

Basierend auf dem Open Data Screening 2017 erstellt die Bundesregierung einen Maßnahmenplan, um die Verwaltungstransparenz anzuheben.
Unterstützungsangebote für Bundesinstitutionen, Länder und Gemeinden sollen erarbeitet werden.

Der Bericht “Open Data Screening 2017” ist unter https://www.data.gv.at/2017/11/03/open-government-data-screening-im-bund-bericht-zu-potentiell-ogd-faehigen-datensaetzen-publiziert/ abrufbar.

Ziel ist die Zurverfügungstellung der veröffentlichten Daten zum Budget in einer maschinenlesbaren Form.

Begrüßenswerte Maßnahme, könnte auch Visualisierungen analog zu offenerhaushalt.at für den Bund ermöglichen.

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Die “Open Government Partnership” (OGP) ist eine 2011 ins Leben gerufene multilaterale Initiative mit aktuell über 70 Mitgliedsstaaten für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung, bessere demokratische Prozesse und gegen Korruption. In den Mitgliedsstaaten erarbeiten Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam nationale Aktionspläne für jeweils zwei Jahre. OGP unterstützt und überwacht diesen Prozess und fördert den internationalen Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstaaten.

Warum auch ein Beitritt Österreichs wünschenswert wäre, hat Johannes Lutz in seinem Plädoyer beschrieben.

Erstellung eines Masterplans (inklusive Machbarkeitsstudie), um eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln.

Begrüßenswert. Warum, zeigt meiner Meinung nach die Free Software Foundation sehr anschaulich in ihrem Video “Public Money? Public Code!

Prüfung der Digitalisierung/Erschließung von Archiven des Bundes

Begrüßenswerte Maßnahme, auch wenn die Definition von Archiven nicht näher ausgeführt ist.

Aufbau eines Digital Data Hubs innerhalb der Open Data Struktur des Bundes, der kuratierte, aufbereitete und anonymisierte Daten für gemeinwohlorientierte Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt
– Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen hierzu ihre Daten (anonymisiert) miteinander auf freiwilliger Basis teilen können
– Kriterien zur wirkungsvollen Anonymisierung von personenbezogenen Daten sind zu entwickeln.

Spannende Maßnahme, Fokus auf Anonymisierung von Daten halte ich für zentral, v.a. auch unter dem Aspekt, dass die “Nicht-personenbezogenheit von Daten” ein zentrales Open Data Prinzip darstellt.

Persönliches erstes Fazit

Das Kapitel “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz” enthält vielversprechende Maßnahmen und berücksichtigt teils langjährige Forderungen der Open Data Community in Österreich.

Letztendlich werden natürlich auch die Details und die Qualität der Umsetzungen darüber entscheiden, inwieweit die jeweiligen Maßnahmen erfolgreich – zB im Sinne der Erhöhung der Verwaltungstransparenz oder im Sinne der Förderung der IT-Wirtschaft – sein werden.

Ermittlung von hochwertigen Datensätzen – Vorschläge bis 26.8.2019 erwünscht

Die Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data und PSI-Richtlinie) ist binnen zwei Jahren bis zum 17.7.2021 umzusetzen. Die Umsetzung in Österreich wird von der Task Force PSI und Open Data des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vorangetrieben. Hierzu wird ein breiter Dialog mit sämtlichen Ressorts, den Ländern, Sozialpartnern, Stakeholdern und interessierten Parteien angestrebt.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten wurden mittels Schreiben der Europäischen Kommission von Ende Juni über die weiteren geplanten Schritte zur Ermittlung von hochwertigen Datensätzen informiert. Diese sollen im Wege eines kooperativen Ansatzes ermittelt werden, dh. durch das Feedback der Mitgliedstaaten, von Experten und interessierter Kreise.

1.)    Ausschuss für offene Daten

Zunächst erfolgen die Nominierungen für den Ausschuss für offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data Committee), welcher aus jeweils einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammengesetzt wird (für Österreich wird der Leiter der Task Force PSI und Open Data des BMDW nominiert).

Der Ausschuss für offene Daten ist ein Entscheidungsgremium der EU im Wege der Komitologie. Dieses Gremium ist für den Erlass von Durchführungsbestimmungen der PSI-Richtlinie auf der Basis von Vorschlägen der Kommission und somit für die Festlegung von hochwertigen Datensätzen verantwortlich. Die erste Tagung wird voraussichtlich vom 29.-30. Oktober 2019 parallel zum Meeting der PSI Group stattfinden.

2.)    Ermittlung hochwertiger Datensätze

Entsprechend der neuen PSI-Richtlinie (Art. 14) beginnt nun der Prozess der Ermittlung bestimmter hochwertiger Datensätze, die verbindlichen europaweiten Kriterien unterliegen. Diese müssen

  1. (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen) kostenlos verfügbar sein,
  2. maschinenlesbar sein,
  3. über API verfügbar sein, und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download verfügbar sein

Was sind hochwertige Datensätze?

Gemäß PSI-RL (Art 2 Abs 10) sind dies Dokumente/Daten, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze.

Übermittlung von Vorschlägen

Die Mitgliedstaaten wurden nun von der Kommission zur Unterstützung bei der Ermittlung von potentiellen hochwertigen Datensätzen aufgerufen. In einem ersten Schritt konzentriert man sich auf die folgenden Datenkategorien:

  1. Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  2. Statistik

Erste Vorschläge sollen bereits im Oktober auf EU-Ebene diskutiert werden. Die Task Force ist dankbar für die Übermittlung von Vorschlägen für hochwertige Datensätze, insbesondere zu den beiden genannten Kategorien.

Zu begründen wäre:

  • Welche potentiellen Datensätze werden als relevante hochwertige Datensätze erachtet? (basierend auf Erkenntnissen und Erfahrungen)
  • Zu welchem Grad sind diese Datensätze bereits jetzt in Einklang mit der Open Data und PSI RL?
    (Kriterien: kostenlos verfügbar, maschinenlesbar, bereitgestellt über API).

Vorschläge können an das Postfach psi@bmdw.gv.at übermittelt werden (möglichst bereits bis 26.8.2019).

reposted from data.gv.at

Transparenzgesetz Plus für eine saubere Politik!

Unterstützenswerte Kampagne des Forums für Informationsfreiheit, welche auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet werden kann.

Das Ibiza-Video macht klar: Es braucht ein echtes Transparenzgesetz
… um Korruption und Machtmissbrauch mit Sicherheit zu verhindern
… um Demokratie und Republik vor Ausverkauf zu schützen
… und das Vertrauen der Bürger in Parteien & Politik wiederherzustellen.

Nur echte Transparenz schützt den Rechtsstaat.

Wir Bürgerinnen und Bürger fordern darum Klarheit, Kontrolle & Konsequenzen:

1. KLARHEIT – VON WEM PARTEIEN UND POLITIKER WAS KRIEGEN, UND WAS SIE MIT UNSEREM STEUERGELD MACHEN

statt: „Es gibt ein paar Vermögende, die zahlen zwischen 500.000 und 1,5 bis 2 Millionen”

… Offenlegungspflicht von Spenden & Wahlkampfausgaben vor der Wahl
… Transparenz bei der Vergabe von Staatsaufträgen & dem Verkauf von Staatseigentum
… Unvereinbarkeitsregeln gegen die Vermischung von Staatsdienst, Parteiarbeit und wirtschaftlichen Interessen

2. KONTROLLE – DURCH PRÜFER & BÜRGER

statt: „aber nicht an die Partei,  sondern an einen Verein… dass das nicht an den Rechnungshof geht”

… durch umfassende Rechnungshofsprüfung der Parteifinanzen
… durch die Staatsanwaltschaft bei Umgehungen
… durch unabhängige Medien und die Bürgerinnen & Bürger mit Recht auf Information gegenüber Behörden

3. KONSEQUENZEN – WENN GESETZE GEBROCHEN WERDEN

statt: „…was ich zusagen kann: …alle staatlichen Aufträge kriegt sie dann.“ 

… Straftatbestand bei illegaler Parteienfinanzierung
… abschreckende Sanktionen für Verschleierung von Geldflüssen an Politiker und Parteien

Die Petition kann auf https://petition.informationsfreiheit.at/ unterzeichnet

Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors

Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst.

Vielleicht gibt es schon bald europaweite Fahrplandaten. CC-BY-ND 2.0 Maxim Müller

Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die überarbeitete Neufassung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) verabschiedet. Hinter diesem blumigen Namen verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa.

Damit will die EU digitale Innovation weiter fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu hat sie nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich auf den Zugang zu Informationen als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist:

Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] sichert jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung zu; dazu gehören auch die Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne behördliche Eingriffe und über Staatsgrenzen hinweg Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben.

Kurz: Dokumente sollen künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie „open by design“ und „open by default“ sind.

Weitere positive Neuerungen sind:

  • Die Veröffentlichungen der Daten soll zeitnah erfolgen, insbesondere bei dynamischen Daten wie Messdaten im Umweltbereich oder Verkehrsdaten.
  • Falls weiterhin Kosten bei der Bereitstellung anfallen, sollten diese grundsätzlich auf die Grenzkosten – also die Kosten, die bei der Zurverfügungstellung als offene Daten anfallen, beschränkt werden. Bei digitalen Kopien sollten diese gegen Null tendieren. Dies kann national geregelt werden. Es wäre also auch möglich, generell gar keine Kosten zu erheben. Ausnahmeregelungen gibt es etwa für Daten vom Museen, Galerien oder Bibliotheken. Diese können höhere Kosten geltend machen, dafür sollten nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien festgelegt werden.
  • Datensätze sollen auf Unionsebene aggregiert werden, insbesondere die „hochwertigen Datensätze“ sollen mit voller Flächendeckung zur Verfügung stehen. Dies entspräche dann endlich dem „Digital Single Market“-Gedanken, wenn die Mitgliedstaaten mitspielen werden. Ein Paradebeispiel bei Vollendung wäre hier eine europaweite Echzeitfahrplanauskunft im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Der Fokus wird nicht nur auf die wirtschaftlichen Faktoren von offenen Daten gelegt, sondern auch auf ihre Wichtigkeit für Transparenz und Demokratie, Rechenschaftspflicht und Förderung des sozialen Engagements auf der Grundlage des sogenannten FAIR-Prinzips – Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.

Walter Palmetshofer auf netzpolitik.org anzeigen

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