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Wie offen ist Österreich wirklich?

Artikel in der @WienerZeitung über Amtsgeheimnis, Informationsfreiheit, @datagvat & die Chancen von #OpenData – mit @mathiashuter, @barbarablaha, @metadatamrs, @MichaelKreil, @registerforsch1.a. – von @florian_bayer

Link: https://www.wienerzeitung.at/verlagsaktivitaeten/digitale-republik/2059067-Wie-offen-ist-Oesterreich-wirklich.html

Barrierefreies und maschinenlesbares Österreichisches Regierungsprogramm 2020-2024

Dieses Projekt befreit das österreichische Regierungsprogramm 2020-2024 aus seinem PDF-Format und macht es so auch barrierefrei und maschinenlesbar zugänglicher.

Warum?

Weil PDF kein Datenformat ist. Es ist auch nicht barrierefrei. Außerdem ist es am Smartphone schlecht zu lesen. Solche wichtigen Dokumente sollten nicht auf Schönheit und Textsatz hin optimiert werden. Hier ist Zugänglichkeit und Offenheit wichtig. Das ist für OpenData wichtig. Ein PDF ist kein OpenData, kein offenes Dokument oder “open by default”.

Für weitere Hintergründe zum Projekt, technische Details, Mitstreiter und Informationen zum Mitmachen bitte hier klicken.

Das barrierefreie und maschinenlesbare Regierungsprogramm ist unter https://www.open3.at/regierungsprogramm abrufbar.

Projektteam

  • Jens Klein, Idee, Initiator, Technik, Überarbeitung. Klein & Partner KG
  • Robert Seyfriedsberger, Überarbeitung der meisten Kapitel und Publikation auf open3.at

Update 15.1.2010

Interview zum Projekt im Falter “Herr Seyfriedsberger (Harm), wie macht man ein Regierungsprogramm barrierefrei?” zum Nachlesen

Anmerkungen zum Regierungsprogramm “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz”

Screenshot Titelseite (ODI-Logo nachträglich hinzugefügt)

Das Arbeitsprogramm der (voraussichtlich) künftigen Bundesregierung zwischen ÖVP und Grüne für 2020-2024 wurde heute veröffentlicht.

Der Abschnitt “Digitalisierung & Innovation” umfasst die Kapitel

  • Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen
  • Eine staatliche Verwaltung für das 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt
  • Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz
  • Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen
  • Zukunftstechnologien – Chancen nutzen
  • Netzpolitik vorausschauend gestalten

Das Kapitel “Open Data” beinhaltet folgenden geplante Maßnahmen:

Nachfolgend ein paar erste Anmerkungen zu den einzelnen Punkten dieses Kapitels:

Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Public-Sector-Information (PSI)/Open Data-Richtlinie der Europäischen Union und wird die PSI-Taskforce tatkräftig unterstützen und im kontinuierlichen Austausch sein.

Die PSI/Open Data Richtlinie muss bis 2021 in österreichischen Recht umgesetzt werden. Zentrale Punkte sind die Bereitstellung von sogenannten “high-value datasets” in ausgewählten Kategorien sowie das Anbieten von APIs (für nähere Details siehe https://www.data.gv.at/stichwort/psi/).

Das Bekenntnis im Regierungsprogramm lässt hoffen, dass es hier zu einer qualitativ hochwertigen Umsetzung kommen wird, mit der die Potentiale von offenen Daten der Verwaltung erschlossen werden können.

Eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich als Open Service und Open Data soll koordiniert durch den Bund ermöglicht werden.

Sehr begrüßenswert, v.a. da die Bereitstellung der Daten der Verkehrsauskunft als Open Service UND Open Data erfolgen soll, eine langjährige Forderung der Initiative Offene Öffis, die für alle involvierten Stakeholder eine Win-Win-Situation schafft.

Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um das Prinzip Open by Default für nicht personalisierte Daten des Bundes zu etablieren. Ausnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie unternehmensspezifischen Daten sind zu definieren.

Sehr begrüßenswerte Maßnahme, bei vollständiger Umsetzung wären meiner Einschätzung nach Screenings wie im nächsten Punkt beschrieben künftig nicht mehr notwendig.

Basierend auf dem Open Data Screening 2017 erstellt die Bundesregierung einen Maßnahmenplan, um die Verwaltungstransparenz anzuheben.
Unterstützungsangebote für Bundesinstitutionen, Länder und Gemeinden sollen erarbeitet werden.

Der Bericht “Open Data Screening 2017” ist unter https://www.data.gv.at/2017/11/03/open-government-data-screening-im-bund-bericht-zu-potentiell-ogd-faehigen-datensaetzen-publiziert/ abrufbar.

Ziel ist die Zurverfügungstellung der veröffentlichten Daten zum Budget in einer maschinenlesbaren Form.

Begrüßenswerte Maßnahme, könnte auch Visualisierungen analog zu offenerhaushalt.at für den Bund ermöglichen.

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Die “Open Government Partnership” (OGP) ist eine 2011 ins Leben gerufene multilaterale Initiative mit aktuell über 70 Mitgliedsstaaten für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung, bessere demokratische Prozesse und gegen Korruption. In den Mitgliedsstaaten erarbeiten Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam nationale Aktionspläne für jeweils zwei Jahre. OGP unterstützt und überwacht diesen Prozess und fördert den internationalen Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstaaten.

Warum auch ein Beitritt Österreichs wünschenswert wäre, hat Johannes Lutz in seinem Plädoyer beschrieben.

Erstellung eines Masterplans (inklusive Machbarkeitsstudie), um eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln.

Begrüßenswert. Warum, zeigt meiner Meinung nach die Free Software Foundation sehr anschaulich in ihrem Video “Public Money? Public Code!

Prüfung der Digitalisierung/Erschließung von Archiven des Bundes

Begrüßenswerte Maßnahme, auch wenn die Definition von Archiven nicht näher ausgeführt ist.

Aufbau eines Digital Data Hubs innerhalb der Open Data Struktur des Bundes, der kuratierte, aufbereitete und anonymisierte Daten für gemeinwohlorientierte Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt
– Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen hierzu ihre Daten (anonymisiert) miteinander auf freiwilliger Basis teilen können
– Kriterien zur wirkungsvollen Anonymisierung von personenbezogenen Daten sind zu entwickeln.

Spannende Maßnahme, Fokus auf Anonymisierung von Daten halte ich für zentral, v.a. auch unter dem Aspekt, dass die “Nicht-personenbezogenheit von Daten” ein zentrales Open Data Prinzip darstellt.

Persönliches erstes Fazit

Das Kapitel “Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz” enthält vielversprechende Maßnahmen und berücksichtigt teils langjährige Forderungen der Open Data Community in Österreich.

Letztendlich werden natürlich auch die Details und die Qualität der Umsetzungen darüber entscheiden, inwieweit die jeweiligen Maßnahmen erfolgreich – zB im Sinne der Erhöhung der Verwaltungstransparenz oder im Sinne der Förderung der IT-Wirtschaft – sein werden.

Parteienfinanzierung, Abgeordneteneinkünfte, Medientransparenz, Lobbygesetzgebung, Informationsfreiheit

Eine kritische Bilanz aus zivilgesellschaftlicher Perspektive und Forderungen an den neu gewählten Nationalrat und die künftige Bundesregierung

Von Hubert Sickinger, Mathias Huter, Florian Skrabal, Marion Breitschopf

Download (PDF): Transparenzpaket – Bestandsaufnahme und Forderungen

2012 wurde ein neues Parteiengesetz beschlossen, das deutlich mehr Transparenz in die Finanzierung der österreichischen Parteien brachte, aber als Kompromiss der Parteien wichtige Problembereiche unzureichend regelte. Spätestens seit dem Nationalratswahlkampf 2017 wurden solche Schwachstellen öffentlich breit diskutiert, im Gefolge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ im Mai 2019 bildete die Regelung der Parteienfinanzierung seither ein zentrales innenpolitisches Diskussionsthema. Eine Novellierung des Parteiengesetzes Anfang Juli brachte zwar strenge Spendenobergrenzen und hohe Sanktionsdrohungen für eine Überschreitung der zulässigen Wahlwerbungskosten, zentrale Schwachstellen wie die unzureichende Kontrolle der Parteifinanzen und illegale, aber offenbar durchaus gebräuchliche Umgehungsmöglichkeiten (wie sie etwa vom damaligen FPÖ-Obmann Strache im „Ibiza-Video“ angesprochen wurden) blieben aber unverändert.

Das Parteiengesetz war Teil eines Bündels an Gesetzen, mit denen die Transparenz und Integrität der Politik verbessert werden sollte: Die Abgeordneten wurden mit einer Ergänzung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes zu (etwas) erweiterten Offenlegungen über ihre privaten Einkünfte und Funktionen in Unternehmen und Vereinen verpflichtet. Mit dem Lobbygesetz wurden Lobbyisten und Interessenvertretungen Registrierungspflichten und bestimmten Regeln für ihre Berufsausbildung unterworfen. Darüber hinaus wurden Regelungen für die Offenlegung von Medienkooperationen und die Inseratenwerbung öffentlicher Institutionen und Unternehmen festgelegt. In Stadium der Gesetzesdiskussion stecken blieb ist eine Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz, mit dem für die BürgerInnen ein stark verbessertes Recht auf Zugang zu Informationen des staatlichen Sektors und öffentlicher Unternehmen durchgesetzt werden sollte.

Bereits am 1. September 2017 habe ich – gemeinsam mit Mathias Huter (Generalsekretär des Forums Informationsfreiheit), Marion Breitschopf (Chefredakteurin von meineabgeordneten.at) und Florian Skrabal (Chefredakteur von Dossier.at) – eine kritische Bilanz dieses 2012 so genannten „Transparenzpakets“ vorgelegt. Wir legen diese Analyse nun – rechtzeitig vor Konstituierung des neuen Nationalrats und vor Beginn der Regierungsverhandlungen – in gründlich aktualisierter und erweiterter Form erneut vor. Unsere Perspektive ist einerseits die von Fachleuten, die sich seit vielen Jahren mit der Thematik intensiv beschäftigen, zugleich aber auch diejenige von zivilgesellschaftlichen Transparenzinitiativen und investigativen JournalistInnen. Vier Parteien (sehr eindeutig Grüne und NEOS, etwas allgemeiner ÖVP und SPÖ) haben vor und auch nach nach der Nationalratswahl Gesetzesinitiativen bzw. Reformwünsche zur weiteren Reform des Parteiengesetzes angekündigt. Unsere zusammenfassende Darstellung behandelt alle bisher im Parlament bzw. zwischen den Parteien diskutierten Problembereiche und zeigt notwendige Reformen auf; sie zeigt aber darüber hinaus, dass es auch zahlreiche Regelungsschwächen gibt, die bisher in der öffentlichen Diskussion kaum adressiert wurden. Und sie zeigt zugleich, dass auch jenseits des engeren Bereichs der Parteienfinanzierung mannigfacher Verbesserungsbedarf für die Transparenz in der Politik (Parlament, Lobbyismus) und im staatlichen Bereich (Informationsfreiheit, politisch motivierte Inseratenvergabe) besteht.

Quelle: https://www.hubertsickinger.at/2019/10/21/transparenzpaket-2/

Ermittlung von hochwertigen Datensätzen – Vorschläge bis 26.8.2019 erwünscht

Die Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data und PSI-Richtlinie) ist binnen zwei Jahren bis zum 17.7.2021 umzusetzen. Die Umsetzung in Österreich wird von der Task Force PSI und Open Data des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vorangetrieben. Hierzu wird ein breiter Dialog mit sämtlichen Ressorts, den Ländern, Sozialpartnern, Stakeholdern und interessierten Parteien angestrebt.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten wurden mittels Schreiben der Europäischen Kommission von Ende Juni über die weiteren geplanten Schritte zur Ermittlung von hochwertigen Datensätzen informiert. Diese sollen im Wege eines kooperativen Ansatzes ermittelt werden, dh. durch das Feedback der Mitgliedstaaten, von Experten und interessierter Kreise.

1.)    Ausschuss für offene Daten

Zunächst erfolgen die Nominierungen für den Ausschuss für offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data Committee), welcher aus jeweils einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammengesetzt wird (für Österreich wird der Leiter der Task Force PSI und Open Data des BMDW nominiert).

Der Ausschuss für offene Daten ist ein Entscheidungsgremium der EU im Wege der Komitologie. Dieses Gremium ist für den Erlass von Durchführungsbestimmungen der PSI-Richtlinie auf der Basis von Vorschlägen der Kommission und somit für die Festlegung von hochwertigen Datensätzen verantwortlich. Die erste Tagung wird voraussichtlich vom 29.-30. Oktober 2019 parallel zum Meeting der PSI Group stattfinden.

2.)    Ermittlung hochwertiger Datensätze

Entsprechend der neuen PSI-Richtlinie (Art. 14) beginnt nun der Prozess der Ermittlung bestimmter hochwertiger Datensätze, die verbindlichen europaweiten Kriterien unterliegen. Diese müssen

  1. (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen) kostenlos verfügbar sein,
  2. maschinenlesbar sein,
  3. über API verfügbar sein, und
  4. gegebenenfalls als Massen-Download verfügbar sein

Was sind hochwertige Datensätze?

Gemäß PSI-RL (Art 2 Abs 10) sind dies Dokumente/Daten, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze.

Übermittlung von Vorschlägen

Die Mitgliedstaaten wurden nun von der Kommission zur Unterstützung bei der Ermittlung von potentiellen hochwertigen Datensätzen aufgerufen. In einem ersten Schritt konzentriert man sich auf die folgenden Datenkategorien:

  1. Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  2. Statistik

Erste Vorschläge sollen bereits im Oktober auf EU-Ebene diskutiert werden. Die Task Force ist dankbar für die Übermittlung von Vorschlägen für hochwertige Datensätze, insbesondere zu den beiden genannten Kategorien.

Zu begründen wäre:

  • Welche potentiellen Datensätze werden als relevante hochwertige Datensätze erachtet? (basierend auf Erkenntnissen und Erfahrungen)
  • Zu welchem Grad sind diese Datensätze bereits jetzt in Einklang mit der Open Data und PSI RL?
    (Kriterien: kostenlos verfügbar, maschinenlesbar, bereitgestellt über API).

Vorschläge können an das Postfach psi@bmdw.gv.at übermittelt werden (möglichst bereits bis 26.8.2019).

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